Oberlandesgericht Rostock

Urteil in brisantem Awo-Prozess verschoben

Rostock / Lesedauer: 2 min

Anwälte und Zeugen hatten ihren Auftritt – jetzt wird mit Spannung auf das Urteil gewartet. Doch das Oberlandesgericht Rostock lässt sich Zeit. In einem Awo-Prozess geht es um sehr viel Geld.
Veröffentlicht:01.03.2019, 06:00
Aktualisiert:06.01.2022, 14:17

Von:
  • Author ImageAndreas Becker
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Es war vor gut vier Wochen ein denkwürdiger Prozesstag: Fünf Stunden Verhandlung, vier Zeugen, drei Sitzungsunterbrechungen und zwei Anwälte, die am Ende eines langen Tages vor dem Oberlandesgericht in Rostock sicher waren, einen der brisantesten Prozesse in der Awo-Affäre gewonnen zu haben. Doch das Urteil in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Ex-Awo-Geschäftsführer Peter Olijnyk und seinem ehemaligen Arbeitgeber, dem Awo-Kreisverband Müritz, lässt auf sich warten.

Nach Informationen des Nordkurier wird die ursprünglich für den 6. März terminierte Urteilsverkündung um eine Woche verschoben. Demnach will das Gericht erst am 13. März um 10.25 Uhr öffentlich machen, ob Olijnyk zur Kasse gebeten wird.

Olijnyk sollte 390.000 Euro zahlen

Rückblende: In der ersten Verhandlung vor dem Landgericht Neubrandenburg im Herbst 2017 hatte Richterin Gabriele Memmel geurteilt, dass es keinen Beschluss des Awo-Kreisvorstandes an der Müritz gegeben habe, mit dem Olijnyks Verträge als Geschäftsführer hätten legitimiert beziehungsweise genehmigt werden können.

Vor diesem Hintergrund hatte das Gericht der Widerklage der Awo Müritz entsprochen, wonach Olijnyk zu viel kassierte Gehälter aus den vergangenen Jahren zurückzahlen muss. In Zahlen: Das Landgericht wies Olijnyk an, 390 000 Euro an die Awo Müritz zu zahlen. Dem folgte Olijnyk nicht, ging in die Berufung – und die wurde am 30. Januar vor dem Oberlandesgericht in Rostock verhandelt.

Warum das OLG jetzt eine weitere Woche benötigt, um das Urteil zu verkünden, begründete eine Gerichtssprecherin mit der „Priorisierung anderer Fälle”.