Gastronomie und Corona
Wenn die Versicherung mit der Corona-Hilfe zickt
Seenplatte / Lesedauer: 4 min

Susann Salzmann
Abfinden ist besser als Klagen. Das zumindest meint ein Unternehmer von der Müritz. Als der Hotel- und Restaurantinhaber Verlando Konschak danach handelte, brachte ihn dies erst noch recht in die Bredouille. Konschak, seines Zeichens Inhaber des Seehotels Ichlim südlich von Röbel, bekam in der Corona-Krise finanzielle Probleme. Plötzlich musste er buchstäblich von heute auf morgen seinen Betrieb komplett einstellen. Alle 67 Betten mussten leer bleiben – ebenso wie die Plätze in seinem Restaurant. Das war im März 2020.
Mehr zum Thema: Kaum Ausfallgeld im Lockdown – Gastronomin verklagt Versicherung
Bis Pfingsten Ende Mai hielt der Corona bedingte Lockdown an und Konschak wandte sich hoffnungsvoll an seine Versicherung. Sein Unternehmen war für die Fälle von Betriebsschließungen versichert. Als ihm sein Versicherer ein Angebot unterbreitete, nahm Konschak dieses an. „Ich wollte langwierige Gerichtsprozesse vermeiden und brauchte das Geld, um meine Liquidität aufrecht zu erhalten”, begründete der Unternehmer, weshalb er nicht zu denen gehört, die jetzt zum Teil gerichtlich gegen ihre Versicherer vorgehen.
Ausfallgeld nur ein Bruchteil der Kosten
Als Betriebsausfall während der Corona-Pandemie bot ihm seine Versicherung nach eigenen Aussagen knapp 8000 Euro. Das Geld der Versicherung war unter anderem eine anteilige Kompensation für verderbliche Ware, aber auch für Lohnkosten, so Konschak über die Mittelverwendung.
Trotzdem sind die knapp 8000 Euro freilich nur ein Bruchteil dessen, was Hotel- und Gastronomiebetrieb im Monat verschlingen. Allein die Fixkosten während des ersten Corona-Lockdowns lagen nämlich laut Konschak bei rund 25.000 Euro pro Monat. Personalkosten nicht mit eingerechnet. Ein Blick in die AGB der Versicherung offenbart, dass Betriebsausfälle ohnehin nur Schäden durch eine „behördliche Anordnung der Schließung ... bis zu einer Dauer von 30 Schließungstagen” erstattet.
Neuer Vertrag mit schlechteren Konditionen
Der Unternehmer war trotz allem zufrieden und erteilte seine Zustimmung zum Versicherungssumme. Die ihrerseits war an die Klausel gebunden, dass Konschak damit auf weitere Forderungen im Rahmen potenzieller weiterer Betriebsschließungen verzichtet, weil diese mit der einmaligen Zahlung als abgegolten gelten sollten. Kaum aber war das Angebot angenommen, flatterte nur etwa drei, vier Wochen nach Auszahlung ein unerfreulicher Brief ins Haus. „In dem wurde uns mitgeteilt, dass unser bestehener Vertrag gekündigt wurde”, erzählte Konschak. Der Unternehmer fiel aus allen Wolken. Verlando Konschak sieht zwischen der Auszahlung und der Kündigung einen Zusammenhang, vor allem weil der Vertrag so kurzfristig nach der Auszahlung ad acta gelegt werden sollte. Der schlimmste Schock stand dem Inhaber aber noch bevor.
Die Versicherung wollte den langjährigen Kunden mit einem neuen Vertrag zu sehr viel schlechteren Konditionen. Hätte der Unternehmer das angenommen, wären die Maximalsumme bei Betriebsausfall nur noch ein Drittel, die Versicherungsbeiträge dafür jedoch doppelt so hoch gewesen. Statt einer bisherigen Maximalsumme bei Betriebsausfällen in Höhe von 15.000 Euro, sollte nach neuem Vertrag bei 5000 Euro Schluss sein. Unverschämt, findet Konschak, der das Geschäftemachen mit den in Not Geratenen kritisierte.
Resort Fleesensee klagt auch
Vor Gericht haben Klagen gegen die Versicherungen momentan wenig Erfolg. Im April 2021 wurde der Inhaberin des Neubrandenburger Restaurantes „Sandkrug” von gerichtswegen eine Ablehnung erteilt. Die Chefin verlangte rund 26 000 Euro Entschädigung von derselben Versicherung, bei der auch der Müritzer Unternehmer versichert war. Die Zivilkammer des Neubrandenburger Landgerichtes wies die Klage ab, weil „Corona” zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses mit der Versicherung noch nicht zur Liste der Krankheiten laut Infektionsschutzgesetz zählte. Dass Covid-19 zu Erregern gehört, bei denen Versicherte Forderungen geltend machen können, wurde erst nachträglich geändert, erklärte Gerichtssprecher Christian Weidlich.
Der Richter bestätigte auch, dass derzeit weitere Verfahren wegen Betriebsausfall am Landgericht laufen: Zum einen verklagte die Resort Fleesensee GmbH in Göhren-Lebbin ihre Versicherung auf einen Betriebsausfall von etwa einer Viertelmillion Euro. Auch das Landhotel Roez poche auf eine Forderung in Höhe von ca. 75 000 Euro. Eine Entscheidung soll im Fall von Roez am 1. September fallen, so Weidlich. Auf Nordkurier-Nachfrage wollten sich die betreffenden Unternehmen nicht zur Thematik öffentlich äußern.