Corona-Maßnahme

Zutritt zur Arbeitsagentur nur noch mit FFP2-Maske

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Maskenpflicht beim Termin auf dem Amt: In der Neubrandenburger Arbeitsagentur muss beim Betreten eine FFP2-Mund-Nase-Maske getragen werden. Ausnahmen sind möglich.
Veröffentlicht:14.02.2022, 12:48

Von:
  • Lisa Gutzat
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In allen Gebäuden der Arbeitsagentur Neubrandenburg muss ab sofort eine FFP2-Maske getragen werden. Für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Masken tragen dürfen, gelten Ausnahmen, teilte die Arbeitsagentur Neubrandenburg mit.

Schutz der Besucher und Mitarbeiter

In allen Niederlassungen der Arbeitsagentur gilt seit November 2021 die 2G-Regel. Alle, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Impfstatus geben möchten, können sich online oder telefonisch beraten lassen oder eine Kurzberatung an einem Notfallschalter vor Ort wahrnehmen, hieß es weiter.

„Wir stellen sicher, dass unsere Leistungen – darunter Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld – pünktlich ausgezahlt werden”, sagte Arbeitsagenturchef Thomas Besse am Montag zur Begründung. Der Schutz der Besucher und Mitarbeiter habe oberste Priorität. Zudem sei es sinnvoll, für persönliche Gespräche vorab einen Termin zu vereinbaren.

Erledigungen über das Internet

Vieles lässt sich auch übers Internet erledigen. Über den Online-Service www.arbeitsagentur.de/eservices können sich Arbeitsuchende beispielsweise arbeitsuchend melden, ihr Bewerberprofil bearbeiten sowie Vermittlungsvorschläge einsehen, heißt es von der Arbeitsagentur. Betriebe können unter anderem einen Eingliederungszuschuss beantragen, Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld beantragen sowie Bescheide und Nachweise einsehen.

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