AfD klagt erneut gegen Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Mirko Hertrich
Der AfD-Landesverband geht erneut juristisch gegen die Stadt Neubrandenburg vor, um seinen Parteitag am 20. und 21. März im Jahnsportforum durchführen zu können. „Wir haben vor dem Verwaltungsgericht Greifswald einstweiligen Rechtsschutz gegen die Stadt Neubrandenburg, vertreten durch Oberbürgermeister Silvio Witt, beantragt”, teilte AfD-Landessprecher Leif-Erik Holm am Donnerstag mit. Seiner Darstellung nach versuche das Rathaus erneut, den AfD-Landesparteitag in der Stadt zu verhindern.
„Fadenscheinige Corona-Gründe”
Holm führte an, „obwohl uns das von der Stadt getragene VZN selbst und gerichtsdokumentiert den 20. und 21. März als Veranstaltungstermin vorgeschlagen und reserviert hat, will man uns nun unter fadenscheinigen Corona-Gründen die für die kommenden Wahlen wichtige Veranstaltung erneut verwehren”. Wie hier der zweitstärksten Partei in Mecklenburg-Vorpommern „Knüppel zwischen die Beine geworfen” würden, sei „ein Skandal und einer Demokratie nicht würdig”. Offenbar gehe es darum, „uns irgendwie vom Antritt zu den Landtags- und Bundestagswahlen abzuhalten”.
„Gutes” Hygienekonzept
Die Corona-Inzidenz liegt nach den Worten des AfD-Politikers in der Stadt unter 30 und das Hygienekonzept der Partei sei mehrfach vom Gesundheitsamt „für gut” befunden worden. Es könne nicht sein, dass „der einzige für uns in Frage kommende Hallenbetreiber hier nach Gutdünken verfährt”. Holm: „Wir werden uns diesmal auch nicht mit einem weiteren Ersatztermin abspeisen lassen. Im Notfall fechten wir die Sache bis zur höchsten Instanz durch.“
Ende Januar war der AfD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern im Streit um die Überlassung des Jahnsportforums für ihren Landesparteitag mit 350 Teilnehmern vor Gericht gescheitert. Die Partei habe keinen Anspruch darauf, dass die Stadt Neubrandenburg ihr Anfang Februar dafür die kommunale Halle überlasse, entschied das Verwaltungsgericht Greifswald. Die AfD hatte damals schon ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos) beantragt, weil ihr der Zugang zu der großen Halle von der städtischen Tochterfirma VZN mit Verweis auf die strengen Corona-Einschränkungen verwehrt worden war. Inzwischen hat der Landkreis die Auflagen gelockert.