Gesetzesänderung
Altentreptow macht mit Umsatzsteuer sofort Ernst
Altentreptow / Lesedauer: 3 min

Tobias Holtz
Es war eine Nachricht, die in mehreren Städten und Kommunen der Seenplatte für Erleichterung sorgte: Die angedachte Änderung im Umsatzsteuergesetz muss nicht zwangsläufig schon zum 1. Januar 2023 greifen, sondern wird erst ab 2025 verpflichtend – so sieht es ein neuer Vorstoß der Bundesregierung vor. Spätestens dann sind für alle Einnahmen aus Aufgaben, die auch durch Dritte ausgeführt werden könnten, Umsatzsteuern abzuführen. Davon versprechen sich die Gesetzgeber, dass Kommunen keinen unlauteren Wettbewerbsvorteil gegenüber Akteuren aus der freien Wirtschaft haben. In der EU gilt dieses Prinzip schon länger. Und auch in Altentreptow soll es nach jetzigem Stand keine zwei Jahre mehr dauern, bis die Gesetzesänderung in der Praxis Anwendung findet.
Großen Aufwand zur Umsetzung der neuen Steuerregelung betrieben
Wenn die Stadtvertretung dem Grundsatzbeschluss auf ihrer Sitzung am Dienstag zustimmt, werden neben den bestehenden Verträgen ebenfalls die Nutzungs- und Entgeltordnungen für städtische Gebäude zum Jahreswechsel angepasst, wie Bürgermeisterin Claudia Ellgoth bestätigte. „Wir haben in den vergangenen Monaten sehr viel Zeit und Kraft investiert, um herauszufinden, welche Leistungen überhaupt umsatzsteuerpflichtig werden“, betonte die Rathauschefin. Denn wo hoheitliche – umsatzsteuerbefreite – Aufgaben der Kommune aufhören und der privatrechtliche – umsatzsteuerpflichtige – Bereich anfängt, ließe sich nicht so einfach ermitteln.
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Fakt ist, dass auch die Bürger von der Erhöhung nicht verschont bleiben. Wer beispielsweise eine Garage gepachtet hat oder den Saal des Fritz-Reuter-Hauses für private Feierlichkeiten mieten möchte, muss ab Januar gut ein Fünftel mehr bezahlen als bisher. Was den Verkauf von Stammbüchern durch das Standesamt oder touristischen Souvenirs betrifft, werden künftig sieben Prozent auf den eigentlichen Preis draufgeschlagen. Bürger, die unmittelbar von der Regelung betroffen sind, seien bereits schriftlich über die zu erwartenden Mehrkosten informiert worden. „Deshalb wollen wir auch an unseren ursprünglichen Plänen zur Umsatzsteuer ab 2023 festhalten“, so Ellgoth.
Verwaltung erwartet finanzielle Vorteile
Nach Nordkurier-Informationen gibt es allerdings noch einen ganz anderen Grund, der für eine zügige Umsetzung spricht. Denn die Stadt kann von der neuen Gesetzeslage durchaus profitieren, da sie ähnlich wie ein Unternehmen mit Umsatzsteuerpflicht in Teilen vorsteuerabzugsberechtigt wird. Heißt: Für bestimmte Investitionen besteht dann die Möglichkeit, sich die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen, wodurch sich gerade bei Großprojekten ordentlich Geld einsparen lässt.
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Wie die Fachgebietsleiterin für Finanzen, Silvana Knebler bereits im vergangenen Hauptausschuss beiläufig erwähnte, stünden die Chancen gut, unter Umständen finanzielle Vorteile für den geplanten Neubau der Zweifelder-Sporthalle an der KGS daraus zu ziehen. Bei geschätzten Kosten von 3,75 Millionen Euro würde der Vorsteuerabzug von 19 Prozent ohne Zweifel zu einer spürbaren Entlastung führen. Inwieweit sich dieses Vorhaben tatsächlich realisieren lässt, bleibt abzuwarten.
Sportvereine sollen nicht mehr bezahlen müssen
Feststeht, dass die örtlichen Sportvereine durch die Umsatzsteuer im nächsten Jahr nicht mehr löhnen müssen, wenn sie in den städtischen Hallen trainieren wollen. Da die Gebühren im Januar nach der zuletzt beschlossenen Entgeltordnung ohnehin von acht auf zehn Euro pro Stunde angehoben werden, will die Stadt vorerst darauf verzichten. Vor dem Hintergrund des Vorsteuerabzuges soll auch hier im Rahmen einer Kalkulation geprüft werden, ob eine zusätzliche Erhöhung zum 1. Januar 2024 notwendig ist.