Wohnen
Altentreptower Vermieter verlangt bis zu zehn Prozent mehr pro Monat
Altentreptow / Lesedauer: 3 min

Tobias Holtz
So mancher in ALtentreptow hatte mit Blick auf die Mietpreisentwicklung bei anderen Vermietern in der Region vermutlich schon länger damit gerechnet. Jetzt sieht auch das Gemeinnützige Wohnungsunternehmen Altentreptow (GWA) angesichts der wirtschaftlich angespannten Lage keine andere Möglichkeit mehr, als an der Mietpreis-Schraube zu drehen. „Bisher haben wir auf Mieterhöhungen der Bestandsmieten verzichtet und nur bei Neuvermietungen die Mieten entsprechend angepasst. Jedoch erreichen wir damit nicht mehr den gewünschten Effekt“, erklärte Geschäftsführerin Stefanie Tines gegenüber dem Nordkurier.
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Denn die Preise in der Baubranche seien in den vergangenen Jahren nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie exorbitant gestiegen. Für die Instandhaltung und Modernisierung der Gebäude müsse entsprechend mehr Geld ausgegeben werden. Zudem würde die Energiewende in Zukunft hohe Investitionen erfordern, um notwendige Anpassungen für zeitgemäßes Wohnen realisieren zu können, begründete das Unternehmen diesen Schritt.
5,08 Euro im Durchschnitt pro Quadratmeter
Zum 1. Juni werden deshalb die Grundmieten um maximal zehn Prozent erhöht. 5,08 Euro sind dann im Durchschnitt pro Quadratmeter fällig – ein Betrag, der allerdings noch unter dem Landesdurchschnitt in MV liegt. „20 Prozent wären laut Gesetzgeber theoretisch möglich, aber wir haben uns zusammen mit dem Aufsichtsrat darauf verständigt, die Anpassungsbeträge moderat und sozial verträglich zu gestalten“, betonte Tines. Da Altentreptow keinen Mietspiegel hat, wurden durch die GWA Vergleichsmieten aus dem eigenen Wohnungsbestand zugrunde gelegt. Es seien stets drei Wohnungen mit ähnlicher Lage und Ausstattung zum Vergleich herangezogen worden.
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Wenn man alle Mieterhöhungsforderungen zusammennimmt, ergeben sich durchschnittlich 25 Euro mehr im Monat pro Wohnung. „Die jeweiligen Anpassungen sind jedoch sehr unterschiedlich, da sie sich nach Lage und Ausstattung der Wohnung richten“, so Tines.
Wie der Nordkurier von einigen Lesern erfuhr, hat ein Satz im Mitteilungsschreiben jedoch für Unverständnis gesorgt: Sollte der Mieterhöhung nicht fristgerecht zugestimmt werden, behält sich die GWA weitere Schritte gemäß Paragraf 558b Absatz 2 Bundesgesetzbuch vor. Heißt: Falls sich jemand weigern sollte, wird durch den Vermieter Klage erhoben. „So geht man doch nicht mit seinen Mietern um. Gerade bei einer bescheidenen Rente ist die angekündigte Erhöhung kein Pappenstiel“, machte ein Senior am Telefon seinem Ärger Luft.
Schriftliche Zustimmung nötig
Doch Stefanie Tines weiß zu beruhigen. Solch einen Schritt wolle man eigentlich bei keinem Mieter gehen. „Wir müssen uns aber die schriftliche Zustimmung einholen. Ohne dürfen wir die Miete nicht einfach anheben, das sieht der Gesetzgeber so vor“, verdeutlichte die Geschäftsführerin die vorgeschriebene Vorgehensweise. Die im Schreiben enthaltene Formulierung solle daher eher als Hinweis auf die notwendige Einwilligung und nicht etwa als Drohung verstanden werden, stellte Tines klar. „Uns ist natürlich bewusst, dass jede Mieterhöhung unerfreulich ist. Wir hatten deshalb im Vorfeld auch verschiedene Kostensenkungspotenziale geprüft. Doch leider sehen wir die jetzige Anpassung als unvermeidbar an“, sagte die GWA-Geschäftsführerin.
Zudem weist das Unternehmen in seinem Schreiben auf die Möglichkeit hin, durch das Jobcenter oder die zuständige Wohngeldstelle prüfen zu lassen, ob aufgrund der Mietanpassung eventuell Sozialleistungen in Anspruch genommen werden können.