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Polizeieinsatz

Betrunkenem Jäger droht Verlust von Jagd- und Waffenschein

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Einer Zivilstreife war ein Gewehrlauf aufgefallen, der in Neubrandenburg aus einem Fenster ragte. Der Waffenbesitzer muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.
Veröffentlicht:24.02.2021, 20:00

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Einem Neubrandenburger Jäger, der nachts unter Alkoholeinfluss an einem Fenster mit einem Gewehr hantiert haben soll, droht Ungemach von der Jagdbehörde. Bei der Unteren Jagdbehörde sei die entsprechende Anzeige eingegangen, sagte eine Sprecherin des Landkreises dem Nordkurier am Mittwoch auf Anfrage. Daraufhin sei ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet worden. Deshalb könne der Landkreis zu dem Sachverhalt oder zu möglichen Konsequenzen keine weiteren Informationen geben. Sollten die Behörden den Mann für „unzuverlässig“ einstufen, drohen ihm der Verlust des Waffen- sowie des Jagdscheins.

Polizei beschlagnahmte zwei Waffen in der Wohnung

Die Polizei ermittelt gegen den Neubrandenburger sowie eine 29-Jährige wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen das Waffengesetz (der Nordkurier berichtete). Die beiden sowie fünf weiteren Personen, die in der Nacht zu Sonntag in einer Wohnung sowie einem Keller im Nachtjackenviertel von der Polizei angetroffen wurden, sollen zudem mit ihrem Treffen gegen die Corona-Verordnung des Landes verstoßen haben (der Nordkurier berichtete). Eine Zivilstreife der Bundespolizei hatte den Angaben zufolge in der Nacht zu Sonntag beobachtet, wie zwei Menschen an einem Fenster standen und eine schwarze Langwaffe mit einem Zielfernrohr heraus hielten. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden zwei Waffen beschlagnahmt, ein Atemalkoholtest ergab laut Polizei einen Wert von 1,5 Promille.

Mehr lesen Sie hier: Betrunkener Jäger zielt mit Gewehr aus Fenster in Neubrandenburg

Jäger äußert sich nicht zum laufenden Verfahren

Der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern wollte zum konkreten Fall unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben machen. Eine Sprecherin sagte auf Anfrage dem Nordkurier, allgemein sei jeder Jäger dafür verantwortlich, dass seine Jagdwaffen sicher aufbewahrt sind, nicht falsch mit ihnen umgegangen wird und sie auch nicht aus den Händen gegeben werden. Wenn jemand stark alkoholisiert seine Waffe an Dritte abgebe, die generell nicht dazu berechtigt seien, stehe die Zuverlässigkeit der Person infrage. Damit drohe der Entzug des Jagdscheins und der Waffenbesitzkarte. Vom Nordkurier zu dem Vorfall schriftlich angefragt, wollte sich der Jäger in dem laufenden Verfahren ebenfalls nicht äußern.

Mit dem Hinweis, dass es sich vorsorglich um keinen von ihm geschilderten Tathergang handele, führte er zur Rechtslage aus, in den eigenen vier Wänden dürfe der Besitzer erlaubnispflichtiger sowie erlaubnisfreier Waffen diese aus dem Schrank nehmen, sie putzen, sie vertrauenswürdigen Personen, wie beispielsweise angehenden Jungjägern oder interessierten Freunden, zeigen und sie auch aus der Hand geben, wenn man dabei stehen bleibt und sich nicht gerade für eine längere Zeit entfernt.

Der Waffenbesitzer darf seinen Ausführungen nach eine nicht geladene Waffe in seiner Wohnung „anbacken“, also an die Backe anlegen, wenn diese nicht auf Menschen gerichtet ist oder in eine Richtung, in der offensichtlich Menschen leben oder wertvolle Gegenstände stehen. Weiter schrieb er: „Und sollte der Waffenbesitzer dabei in seiner Wohnung stehen, kann auch dabei ruhig das Fenster geöffnet sein. Er muss sich auch nicht vergewissern, ob nachts um zwei Uhr die Straße möglichst menschenleer ist, dass keiner auf die Idee kommt, in sein Fenster zu gucken.“

Weiter führte der Mann aus, man müsse auch nicht jeder unbekannten Person Auskunft zu eventuellem Waffenbesitz geben, selbst dann nicht, wenn diese sich als Zivilstreife zu erkennen gebe. Auch sei es etwa über das nationale Waffenregister relativ einfach dabei zu evaluieren, ob in einer Wohnung ein Besitzer legaler Waffen wohnt.