Ein Monat nach der Gesetzesänderung

Bonpflicht geht den Bäckern auf die Nerven

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Einen Monat gibt es die gesetzlich vorgeschriebene „Bonpflicht“ nun. Die hiesigen Bäcker sind unzufrieden damit, aber aus Sorge vor Strafen fügen sie sich.
Veröffentlicht:01.02.2020, 06:30
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Von:
  • Author ImageWeronika Golletz
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„Möchten Sie den Beleg mitnehmen?“ Diese Frage hört man seit einem Monat bei jedem Einkauf. Denn seit dem Jahreswechsel muss für jeden gekauften Gegenstand ein Kassenbeleg gedruckt werden. Ob wir ihn wollen oder nicht. Die sogenannte „Bonpflicht“ soll Steuerbetrug verhindern, weil sie jede Buchung für die Finanzämter besser nachvollziehbar macht. Das neue Gesetz stößt bei den ortsansässigen Bäckereien jedoch auf wenig Verständnis.

„Wir machen das, weil wir müssen. Die Sinnhaftigkeit dahinter erschließt sich mir aber nicht wirklich“, erzählt Thomas Gesche, Bäcker- und Konditormeister und Chef dreier „Bäckerei Gesche“-Filialen in Neubandenburg. Gerade in Zeiten, in denen der Klimawandel und der Umweltschutz in aller Munde ist, findet er die Bestimmung zur „Bonpflicht“ mehr als sinnlos. Denn das neue Gesetz hat zur Folge, dass Kistenweise Quittungen zusammenkommen. Hinzu kommt, dass es sich bei dem Papier um Thermopapier handelt, das mit speziellen Chemikalien versetzt ist und somit nicht im Altpapier landen sollte.

Doch damit nicht genug. Das Gesetz fordert Kassen mit zusätzlicher „Technischer Sicherheitseinrichtung“, um Buchungen betrugssicher nachweisen zu können. „Die Umrüstung kostet mindestens 1000 Euro und wir müssten unsere Kassen von einer externen Firma einrichten lassen. Wenn da also irgendwas schiefgeht, stehe ich da und habe die Probleme“, erklärt Thomas Gesche und erzählt, dass gerade kleine Unternehmen unter dem Irrsinn zu leiden hätten und sich keiner wundern bräuchte, wenn das Bäckerhandwerk dadurch den Bach runtergeht.

Kunden lehnen Kassenbon grundsätzlich ab

Auf Facebook kursierten in den vergangenen Wochen mehrere Aufrufe von Bäckereien in ganz Deutschland, die Quittungen den Finanzämtern in die Briefkästen zu stopfen, als Zeichen des Protests. „Eigentlich müsste man das machen“, sagt Frank Kadatz, Firmeninhaber der Neubrandenburger Bäckerei Kadatz. Auch für ihn ist der Sinn hinter der „Bonpflicht“ wenig nachvollziehbar. Denn für sein 36 Filialen umfassendes Unternehmen heißt das in erster Linie einen enormen Mehrverbrauch an Papier. „Für die Nachvollziehbarkeit der Geschäftsvorgänge ändert das überhaupt nichts“, sagt er und erklärt, dass alle Filialen auch vorher schon mit elektronischen und überprüfbaren Kassensystemen gearbeitet haben, da bei so vielen Filialen sonst der Überblick in der Buchhaltung verloren gegangen wäre. „Aber wir halten uns an das Gesetz und gut ist“, fügt er hinzu.

Finanzamt kann ohne Belege den Umsatz schätzen

„Eigentlich müsste man sich weigern und abwarten was passiert“, sagt Thomas Gesche. Allerdings könnte das unangenehme Folgen mit sich bringen. Denn wenn sich die Unternehmen nicht daran halten würden, könnte das Finanzamt bei einer Überprüfung die Umsätze schätzen. „Und das würde ganz schön teuer werden“, so Gesche.

Die Kunden lehnen den Kassenbon grundsätzlich ab, heißt es von den Mitarbeiterinnen der Bäckereien. Auch wenn man ihn auf den Tresen legt, bleibe er liegen. Im Verkaufsraum der Bäckerei Kadatz sagte eine Kundin auf die Frage, ob sie denn den Kassenbeleg mitnehmen möchte: „Nein. Schickt den am Besten gleich nach Berlin.“ Und spielt damit auf die Protestaktionen verschiedener Bäckereien an.