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Prozess

Brutale Messerattacke gegen Ex-Ausbilder – Urteil gesprochen

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Im April 2023 stach ein Ex-Lehrling aus Eritrea einen Ausbilder in einem Neubrandenburger Betrieb nieder. Der Täter kommt nicht in Haft, aber auch nicht frei.
Veröffentlicht:14.11.2023, 13:33

Von:
  • Winfried Wagner
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Das Landgericht Neubrandenburg hat einen 23-jährigen Mann im Zusammenhang mit einer lebensgefährlichen Messerattacke auf dessen Ex-Ausbilder dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Der Angeklagte aus Eritrea hat nach Angaben einer Sachverständigen eine schizophrene Erkrankung und sei deshalb nicht einsichtsfähig, wie Richterin Daniela Lieschke am Dienstag im Landgericht sagte. Der Angeklagte, der sich nicht behandeln lassen will und vor Gericht auch gar keine Angaben machte, sei deshalb eine Gefahr für die Allgemeinheit. Ihm war vor Gericht versuchter Totschlag vorgeworfen worden.   

Nur dank Notoperation noch am Leben

Der Mann soll im April plötzlich aus Berlin gekommen sein, wohin er inzwischen gezogen war. Er tauchte überraschend in seinem Ex-Ausbildungsbetrieb im Industriegebiet Warliner Straße in Neubrandenburg auf. Wie Zeugen berichteten, zog er ein Messer und ging gezielt auf den älteren Kollegen los. Dieser konnte nur knapp verhindern, dass er am Bauch verletzt wurde, erlitt aber eine schwere Handverletzung. Diese war auch lebensgefährlich, da eine wichtige Arterie verletzt wurde. Der Verletzte, den Kollegen beiseite zogen, wäre nach Einschätzung von Fachleuten ohne Notoperation verblutet.

Der 23-Jährige habe sich dann plötzlich zurückgezogen und sei mit dem Auto wieder losgefahren, sagte die Richterin. Das habe die Verhandlung hinter verschlossenen Türen erbracht. „Da hatte der Mann wohl einen lichten Moment“, sagte die Richterin. Damit sei er „von einem versuchten Tötungsdelikt wieder zurückgetreten.“

Staatsanwaltschaft und Verteidigung einige

Das Landgericht sprach den 23-Jährigen wegen dessen fehlender Einsichtsfähigkeit am Dienstag zuerst vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung frei, wies ihn dann aber in eine psychiatrische forensische Klinik ein. Eine solche geschlossene Unterbringung sei nötig, da der Verurteilte auch in einer normalen Klinik eine Gefahr für andere Patienten darstellen würde, hieß es.

Mit der „dauerhaften Unterbringung in der Psychiatrie“ entsprach die Kammer den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigern, die exakt das Gleiche gefordert hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Ich rate Ihnen, Tabletten zu nehmen“, gab die Richterin dem Verurteilten mit auf den Weg, dieser reagierte allerdings abweisend.

Der Mann aus Eritrea fuhr im April nach dem Vorfall  in Neubrandenburg per Auto davon, wurde aber kurz danach von Polizisten gefasst. Nachdem seine Personalien aufgenommen wurden, hatte man ihn damals sogar wieder gehen lassen. Erst später stellte sich heraus, dass der Angriff gezielt und wohl nur wegen geringer Meinungsverschiedenheiten erfolgt war. Ein Amtsgericht erließ Untersuchungshaftbefehl. Danach wurde der Angeklagte auch in Berlin gesucht. Später fand man ihn in einem anderen Bundesland, da er weggefahren war und Verwandte in Nordrhein-Westfalen besucht hatte.

Opfer und Kollegen leiden noch an Vorfall

Der Geschädigte leidet noch immer an den Folgen dieser Attacke, wie ein Kollege sagte. Auch in dem Kollektiv des Betriebes habe man noch lange über den Vorfall diskutiert und zum Teil Wochen gebraucht, um die psychischen Folgen zu verarbeiten.

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