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Gartenfeuer

Burg Stargard macht beim Verbrennen von Grünschnitt eine Ausnahme

Burg Stargard / Lesedauer: 3 min

Grünschnitt verbrennen ist zu dieser Jahreszeit verboten. Während es in Burg Stargard nun Ausnahmeregelungen gibt, bietet Neubrandenburg Gartenbesitzern Hilfe an.
Veröffentlicht:04.03.2023, 06:44

Von:
  • Henning Stallmeyer
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Die Tage werden wärmer und es beginnt die Zeit der Gartenpflege. Abgeschnittene Äste oder zusammengekehrtes Laub werden dann vielerorts auf einem Haufen gesammelt und verbrannt. Darf man das an der Seenplatte eigentlich? Vom Grundsatz her: Nein!

Beim Verbrennen von Gartenabfällen handelt es sich laut Landkreis um eine unzulässige Form der Abfallentsorgung, genau wie beim Verbrennen von Brettern, Balken, Sperrmüll, Reifen oder anderen Abfällen.

Freiwillige Vereinbarungen sollen Gartenfeuer eindämmen

Allerdings dürfen laut der Pflanzenabfallverordnung des Landes MV pflanzliche Abfälle, die auf privat genutzten Gartengrundstücken anfallen, in absoluten Ausnahmefällen in den Monaten März und Oktober an Werktagen  zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr verbrannt werden. So hat die Stadt Burg Stargard in diesem Jahr mit dem Regionalverband der Gartenfreunde Mecklenburg/Strelitz–Neubrandenburg e.V. und einigen der örtlichen Gartenvereine freiwillige Vereinbarungen geschlossen, die die Feuer im März und Oktober eindämmen und regeln sollen. Dazu zählen zwei Gartenvereine am Töpferberg, eine Kleingartenanlage am Papageienberg, eine am Papiermühlenweg und eine am Windmühlenberg.

Solche Ausnahmen gelten zum Beispiel in Burg Stargard, wenn eine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich oder unzumutbar ist. Weil diese Regeln in der Vergangenheit oftmals ignoriert oder großzügig ausgelegt wurden, hat sich die Stadt Burg Stargard etwas einfallen lassen.

Verbrennen in Neubrandenburg und Neverin ganzjährig verboten

In der Stadt Neubrandenburg und in der Gemeinde Neverin mit dem Ortsteil Glocksin gilt diese Ausnahme allerdings nicht. Die in diesen Gemeinden geltende Allgemeinverfügung verbietet das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im ganzen Jahr. Wohl auch, weil die Bürger dort die Möglichkeit haben, ihre Gartenabfälle an einen von 14 Wertstoffhöfen im Landkreis abgeben. 

Als Alternative zum Verbrennen empfiehlt der Landkreis seit Jahren schon das Kompostieren: „Das schont die Umwelt, freut den Gärtner und spart Geld.“ Wer trotz des Verbotes Grünschnitt verbrennt und dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein Bußgeld kann von 10 bis zu 50.000 Euro in die Spitze gehen. Das hängt von der Schwere des Vergehens ab, und ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt, erklärt der Landkreis.

Im Jahr 2022 wurden 36 Abfallverbrennungen vom Ordnungsamt in der Seenplatte angezeigt, davon sechs in der Region Friedland, eine im Bereich Stargarder Land und eine Verbrennung in Neubrandenburg. Von den 36 Anzeigen konnten 23 an die zentrale Bußgeldstelle zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens weitergeleitet werden, informiert der Landkreis auf Nordkurier–Nachfrage.

Neubrandenburg bietet mobilen Schredder an

Vom 16. März bis zum 26. Mai bietet die Stadt Neubrandenburg den Einsatz eines mobilen Schredders an, um Kleingärtnern beim Kompostieren zu helfen. Für die Nutzung dieser Dienstleistung gelten folgende Bedingungen: Der Baum– und Strauchschnitt hat einen Durchmesser von etwa ein bis zehn Zentimeter. Die Anlieferung des Schreddergutes zu den Standorten hat durch den Besitzer zu den ausgewiesenen Zeiten zu erfolgen. Eine Voranlieferung ist nicht möglich. Das geschredderte Material ist durch den Lieferanten wieder mitzunehmen. Baumstümpfe, Wurzelballen, Stauden– und Blumenreste sowie Rasenschnitt und Laub gehören nicht zum Schreddergut.

In Neubrandenburg stehen für die Verwertung pflanzlicher Abfälle die Biotonne und der Annahmehof in der Ihlenfelder Straße 102 zur Verfügung. Der Schredderplan ist unter www.neubrandenburg.de zu finden. Weitere Informationen sind erhältlich unter der Rufnummer 03955551825.