Mehr als 30 Anträge

Bürger nervt Stadt mit Petitionen

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

So etwas hat es in Neubrandenburg bislang noch nicht gegeben. Die Ratsfrauen und Ratsmänner sollen beschließen, die Stadtverwaltung in Zukunft vor einem penetranten Bürger zu schützen.
Veröffentlicht:12.03.2015, 16:45
Aktualisiert:05.01.2022, 15:31
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Auf den Rekord hätte man im Neubrandenburger Rathaus gern verzichtet. Ein einziger Einwohner der Stadt hat es geschafft, in knapp elf Monaten sage und schreibe 30 Petitionen an die Verwaltung zu schicken – immer wieder verbunden mit der Aufforderung, diese schnell zu bearbeiten. Darunter solche Eingaben zur Aufstellung eines Kriegerdenkmals oder zur Flagge von Tibet. Die Stadtvertreter sollen jetzt während ihrer nächsten Sitzung am 26. März beschließen, betreffend dieser Petitionen nichts mehr zu veranlassen – die Diskussion darüber soll allerdings im nichtöffentlichen Teil der Zusammenkunft stattfinden.

Petitionen stehen im Grundgesetz

Dem Nordkurier liegt allerdings der Beschlussentwurf vor. Darin heißt es unter anderem zur Begründung dafür, diese Eingaben künftig zu ignorieren: „Der Bürger hat sich mit einer exorbitanten Vielzahl von Verwaltungspetitionen an die Stadtverwaltung und die Stadtvertretung gewandt.“ Viele seien geprüft und beantwortet worden und – soweit Handlungsbedarf gesehen wurde – es wurde Entsprechendes veranlasst. Einmal müsse jedoch Schluss sein, weshalb die Stadtvertretung beschließen möge, in den genannten 30 Angelegenheiten nichts weiter zu veranlassen.

Ein heikles Thema. Denn in Deutschland ist das Petitionsrecht sogar als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Zudem muss jeder, der eine Eingabe an Behörden und Ämter richtet, angehört werden und darf in der Folge keinerlei Benachteiligungen befürchten.

Doch in der geplagten Neubrandenburger Verwaltung ist man auf Nummer sicher gegangen. In ähnlichen Fällen haben in der Vergangenheit Verwaltungsgerichte in München und Köln schon zugunsten von Stadtverwaltungen entschieden und auch das Innenministerium in Schwerin hat seinen Segen dafür erteilt, die Eingaben
jenes unermüdlichen Petenten künftig ignorieren zu dürfen.

Antragsteller kann ignoriert werden

Das Aufatmen in den Ämtern des Neubrandenburger Rathauses ist schon fast hörbar, wenn es in der Beschlussempfehlung weiter heißt: „Sollte die Stadtvertretung dem folgen, wird die Stadtvertretung anschließend sämtliche Verwaltungspetitionen des Petenten entsprechend dem Beschluss bescheiden“. Mit anderen Worten: Niemand muss dann noch etwas tun, um jenen Mann zufrieden zu stellen.