Burg Stargard
Einspruch gegen Bürgermeisterwahl – Entscheidung gefallen
Burg Stargard / Lesedauer: 2 min

Tim Prahle
Die Wahl von Tilo Lorenz (CDU) zum Burg Stargader Bürgermeister ist rechtens. Die Stadtvertretung lehnte am Mittwochabend mit Stimmen der CDU- und der Linksfraktion einen Einspruch gegen dessen Wahl ab. Auch ein Wahlprüfungsausschuss wie in Neubrandenburg wird nun nicht mehr gegründet. Darin hätten die Stadtvertreter sich intensiver und ergebnisoffen mit den Vorwürfen beschäftigen können.
Vorwurf der „heimlichen Wahlwerbung”
Im Juni hatte Lorenz etwa 55 Prozent der Stimmen erhalten, seine Gegenkandidatin Katja Sievert (Wählergruppe Stargard 2030) 45 Prozent. Als Stadtvertreterin konnte sie beim Einspruch kurioserweise mitstimmen. Sie stimmte gemeinsam mit der Fraktion Stargard 2030 und AfD-Vertreter Manfred Holey gegen den Vorschlag der Wahlleitung, den Einspruch als unbegründet zurückzuweisen.
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Wie die Stadt selbst im Vorfeld bekannt gab, kam der Einspruch von Stadtvertreter Andreas Rösler (AfD). Dieser durfte nicht an der Abstimmung teilnehmen. Rösler warf Lorenz unter anderem „heimliche Wahlwerbung vor”. Beim Kindertag hatte der Amtsinhaber Eisgutscheine verteilt, war dabei nach Behauptung Röslers auch von einer Mitarbeiterin aus dem Rathaus unterstützt worden. Für Andreas Rösler war das eine unzulässige Vermischung von Amt und Wahlkampf. Die Wahlleitung verneinte jedoch jegliche politische Motivation bei der Kindertags-Aktion. Da die Stadt Träger der Schule ist, seien solche Besuche auch in Ordnung, zumal das fernab von Wahlkämpfen auch bereits passierte.
AfD zweifelte an Neutralität des Wahlleiters
Kurz vor der Sitzung hatte die AfD-Fraktion auch Zweifel an der Neutralität des Wahlleiters Christian Walter geäußert. Dieser sei als stellvertretender Hauptamtsleiter und künftige Hauptamtsleiter der Rathausverwaltung seinem Dienstherren Tilo Lorenz verpflichtet und habe daher kein Interesse daran, dessen Wahl, beziehungsweise den Einspruch objektiv zu bewerten. Andreas Rösler kündigte im Nachgang an, gegen den Beschluss Widerspruch zu erheben. „Es gibt zu viele Feststellungen, die zumindest einmal vernünftig besprochen werden müssen”, sagte er.