Ermittlungen gegen Masken-Ärztin aus der Seenplatte laufen noch
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Thomas Beigang
Auch über ein Jahr nach den Durchsuchungen der Praxisräume einer Allgemeinmedizinerin in Neverin ist noch nicht über eine mögliche Anklage gegen die Ärztin entschieden worden. „Die umfangreichen und komplizierten Ermittlungen sind noch nicht vollständig abgeschlossen“, so ein Sprecher der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft auf Nordkurier-Nachfrage. Noch stünden einige Zeugenaussagen aus.
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Die Durchsuchungen und die Sicherstellung von Patientenakten Ende 2021 waren durchgeführt worden wegen des dringenden Tatverdachts, dass die Ärztin eine Vielzahl unrichtiger gesundheitlicher Zeugnisse ausgestellt haben soll. Wie es seinerzeit bei der Staatsanwaltschaft hieß, prüfe man ausgestellte Maskenbefreiungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im dreistelligen Bereich.
Freiheitsstrafe für Ärztin in Baden-Württemberg
Was die Neveriner Ärztin im Falle einer Anklageerhebung erwarten könnte, zeigt ein Fall aus Baden-Württemberg. Am Amtsgericht Weinheim ist dort in der vergangenen Woche das Urteil gegen eine Medizinerin gefallen. Wegen falscher Masken-Atteste hat das Gericht die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und angeordnet, rund 28.000 Euro einzuziehen. Zudem erhielt die Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot. Bei den 28.000 Euro handelt es sich nach Angaben der Richterin um die Summe, welche die Ärztin für das Erstellen der falschen Atteste von den Empfängerinnen und Empfängern eingenommen hatte.
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Aus dem ganzen Bundesgebiet hätten Menschen entsprechende Atteste bestellt und bekommen – ohne, dass die Ärztin sie untersucht oder Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt hätte. Es seien auch keine Patientenakten angelegt worden. „Der Vorgang erinnert eher an einen Verkauf von Attesten als an eine medizinische Maßnahme“, hieß es in der Mitteilung. Die Verteidigung der Ärztin kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.
Arzt aus Dierhagen wird in 32 Fällen angeklagt
Aber auch in Mecklenburg-Vorpommern startet im nächsten Monat ein vergleichbarer Prozess gegen einen Mediziner. Am 21. Februar muss sich ein Hausarzt aus Dierhagen wegen des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ verantworten, hieß es in der „Ostsee-Zeitung“. Der Arzt soll während der Pandemie im großen Stil Masken- und Impfbefreiungen sowie in Einzelfällen auch falsche Impfbestätigungen ausgestellt haben. Corona-Leugner, Masken- und Impfverweigerer sollen dafür aus ganz Deutschland nach Dierhagen gereist sein, um sich ein entsprechendes Zertifikat ausstellen zu lassen.
Nach Sichtung der Akten erhob die Staatsanwaltschaft in Stralsund Anklage in 32 Fällen und beantragte im vergangenen Frühjahr sogar das vorläufige Berufsverbot, weil der Mediziner trotz eines bereits rechtskräftigen Strafbefehls weiter agiert hatte. Seine kassenärztliche Zulassung ist der 75-Jährige bereits los.