Denkmal
Förderung für Kapellen-Sanierung bleibt weiter ungeklärt
Altentreptow / Lesedauer: 2 min

Tobias Holtz
Wenn es nach den Vorstellungen des Treptower Kultur- und Heimatvereins geht, soll aus der St.-Georg-Kapelle auf dem städtischen Friedhof in ferner Zukunft ein kultureller Treffpunkt für unterschiedliche Veranstaltungen werden.
Stadt kann Gelder nicht aufbringen
Doch bevor in das Gebäude wieder neues Leben einziehen kann, muss es grundlegend saniert werden. Ohne externe Finanzspritze kann die Stadt die zuletzt geschätzten Instandsetzungskosten von mehr als 634 500 Euro aber beim besten Willen nicht aufbringen.
Die Suche nach potenziellen Fördertöpfen ist bislang ins Leere gelaufen, wie Silvana Knebler beim jüngsten Finanzausschuss betonte. „In der Finanzplanung haben wir dieses Projekt deshalb auf das Haushaltsjahr 2026 verschoben, arbeiten aber trotzdem weiter mit dem Heimatverein an der Fördermittelakquise“, versicherte die Fachgebietsleiterin für Finanzen. Die Stadtvertretung hatte sich im vergangenen Jahr darauf verständigt, dass mindestens 70 Prozent der anfallenden Gesamtkosten über Fördertöpfe finanziert werden sollen. Damit bleibt immer noch ein Eigenanteil von rund 190 400 Euro übrig, den die Stadt selbst aufbringen muss.
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Die rechtlichen Voraussetzungen für die angedachte kulturelle Nutzung des barocken Gebäudes wurden mit der Änderung der Friedhofssatzung jedoch bereits geschaffen. Das gesamte „Feld B“, welches unmittelbar an die Kapelle angrenzt, ist zum 1. Juli 2023 geschlossen worden. Hierbei handelt es sich um Erdwahlgrabstätten. Dort dürfen keine Beisetzungen mehr erfolgen. Die bereits bestehenden Nutzungsrechte auf dem Friedhof haben unter Berücksichtigung der 30 Jahre geltenden Ruhezeiten aber auch weiterhin Bestand. Wenn alle Nutzungsrechte und Fristen abgelaufen sind, soll auf dem betreffenden Feld eine Entwidmung erfolgen.