Umsatzsteuer
Greift neue Steuerregel in Altentreptow doch erst später?
Altentreptow / Lesedauer: 2 min

Tobias Holtz
Falls der Bund in der kommenden Woche eine Fristverlängerung der Umsatzsteuerpflicht für kommunale Leistungen bis zum 31. Dezember 2024 beschließen sollte, wird auch die Stadt Altentreptow von dieser Option Gebrauch machen. Dabei hatte die Verwaltung noch vor wenigen Tagen verkündet, dass die Änderung im Steuergesetz bei den bestehenden Verträgen sowie in den Nutzungs- und Entgeltordnungen bereits ab dem 1. Januar 2023 greifen soll. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss wurde am Dienstagabend auch von der Stadtvertretung mehrheitlich durchgewunken.
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Was hat also zum Umdenken im Rathaus geführt? Wie die Fachgebietsleiterin für Finanzen, Silvana Knebler, erklärte, sei der eingesetzte Steuerberater zu dem Schluss gekommen, dass die Stadt wahrscheinlich weder beim Neubau der Zweifelder-Halle an der KGS noch bei den Nutzungsgebühren für die Sportvereine vom Vorsteuerabzug profitieren kann. „Das hängt damit zusammen, dass in der Halle vorwiegend Kinder- und Jugendsport betrieben wird, den wir vonseiten der Stadt fördern. Denn die Stadtvertreter hatten sich ja darauf verständigt, die Entgelte für die Hallennutzungen entgegen der neuen Kalkulation nicht so drastisch zu erhöhen, sondern eine Staffelung vorzunehmen“, betonte Knebler.
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Trotzdem sei die Verwaltung weiterhin bestrebt, die örtlichen Sportvereine durch die Umsatzsteuer im nächsten Jahr nicht noch zusätzlich zu belasten. Je nachdem, wie die Entscheidung vom Bund ausfällt, wolle man deshalb erneut prüfen, ob sich die Gebührenerhöhung noch bis zum Ende der neuen Frist verschieben lässt. Denn teurer wird es zum Jahreswechsel ohnehin für die Vereine. Pro Stunde sind dann statt acht zehn Euro pro Stunde fällig, ab 2024 sogar zwölf Euro.