Sicherheit

Haftpflicht bremst Spaß im Augustabad aus

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Die Schwimminsel im Tollensesee wird wohl abgebaut bleiben. Ein Stadtvertreter findet das „zum Kotzen“, ein anderer will sich mit der Begründung nicht abfinden.
Veröffentlicht:01.03.2023, 05:49

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Schlechte Nachrichten für Wasserratten: Die kommende Badesaison im Augustabad wird aller Voraussicht nach ohne die Badeinsel im Tollensesee stattfinden. Wie Dirk Schwabe, Leiter der Eigenbetriebe Immobilienmanagement der Vier–Tore–Stadt, im Betriebsausschuss mitteilte, werde der beliebte Spielpunkt für Schwimmer wohl nicht wieder ins Wasser gelassen.

Innenministerium empfiehlt Kommunen, Badespaß einzuschränken

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„Aufgrund aktueller Rechtsprechung und der Auswertung eines Schreibens vom Kommunalversicherer werden wir die Badeinsel dieses Jahr nicht in den See bringen können“, sagte Schwabe. Auch das Innenministerium warnte in einem Brief die Kommunen, dass die Aufsichtskriterien für Sprungtürme oder auch Badeinseln enorm hoch seien. Sobald keine Aufsicht zum Beispiel durch Rettungsschwimmer gewährleistet werden könne, müsse der Gefahrenbereich abgesperrt werden. Bei einem Sprungturm ginge das leicht, bei einer Badeinsel im Wasser sehe das schon schwieriger aus. Deshalb empfiehlt das Innenministerium den Kommunen, den Badespaß einzuschränken.

Nicht nur Neubrandenburg ist von dem Problem betroffen, sondern alle Städte und Gemeinden mit öffentlichen Badestellen. Wenn sich jemand außerhalb der Aufsichtszeiten an der Badeinsel verletzen würde, wäre die Stadt Neubrandenburg also theoretisch haftbar. Ein zu hohes Risiko, weswegen die Stadt die Badeinsel lieber einlagern wolle, sagte Dirk Schwabe. Denn an Land ziehen, wenn die Schwimmaufsicht Feierabend mache, gehe auch nicht, da die Insel im Wasser fest verankert sei. Das Aufstellen einfacher Warnschilder reiche nicht, um sich der Haftungspflicht zu entziehen, informierte er weiter.

Muss irgendwann der ganze See gesperrt werden?

Wegen genau derselben Diskussion hat die Gemeinde Ihlenfeld bereits 2021 die von Badegästen des Tiefensees lieb gewonnene schwimmende Insel aus dem Wasser gezogen. Ratsherr und Ausschussmitglied Hans–Jürgen Schwanke (Bürger für Neubrandenburg) fand für diese Information klare Worte: „Der Spaß in dieser Republik nimmt nun wirklich nicht zu“, sagte er bitter. „Ich finde diese Vorschriften zum Kotzen!“ Er führte das Gedankenspiel weiter und fragte, ob die Stadt irgendwann den ganzen See sperren müsse, damit sich niemand verletzt. Dirk Schwabe betonte noch einmal, dass der Stadt Neubrandenburg die Hände gebunden seien. Eine Haftbarmachung müsse auf jeden Fall ausgeschlossen werden.

Ausschussmitglied Nicolas Mantseris (Grüne) will sich mit dieser Aussage nicht zufriedengeben. Eine kurze Google–Suche zeigte ihm, dass es auch anders gehen kann. Denn das Bundesland Bayern will die Kommunen aus der Schusslinie nehmen und hat schon 2021 einen neuen Leitfaden zur Verkehrssicherungspflicht bei Badegewässern in Auftrag gegeben. So soll Bürgern die Nutzung von Stegen sowie Badeinseln an Seen weiter ermöglicht und die Haftungsrisiken für die Kommunen künftig vermieden werden. Wird für die Badenutzung in der freien Natur kein Eintritt verlangt, sei eine Aufsicht in Bayern grundsätzlich nicht notwendig. Warn– und Hinweisschilder würden dann als ausreichende Maßnahmen gelten.

Nicolas Mantseris möchte, dass die Stadt noch einmal genau prüft, ob es nicht doch Möglichkeiten gebe, die Nutzung der Badeinsel möglich zu machen.