Behörden-Wirrwarr um Corona-Quarantäne
Jäger aus Holland verzweifelt an Behördenauskünften
Gnevkow / Lesedauer: 3 min

Danilo Vitense
Darf er als niederländischer Staatsbürger in Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darf er nicht? Muss er zuvor für 14 Tage in häusliche Quarantäne oder muss er nicht? Seit geraumer Zeit beschäftigen Johan Offringa genau diese Fragen. Fragen, auf die er bis heute keine für ihn eindeutige Antwort bekommen hat. Seit Corona sei eben alles anders. Nervenaufreibende Wochen liegen hinter ihm, wie der leidenschaftliche Jäger zweier gepachteter Jagdgebiete in der Gegend um Gnevkow und in Lüdershof bei Rosenow feststellen muss.
Seit der Wende kommt Offringa – einst Unternehmer, jetzt Rentner und Deutschlandberater für den Holländischen Jagdverband – mehrmals im Jahr ins Bundesland zum Jagen. In das schöne Mecklenburg-Vorpommern, wie er sagt. Und der Mann aus dem Norden der Niederlande, aus der Stadt Groningen, will 2020 mit der Tradition, die damals bei Groß Helle begann, nicht brechen. Ganz im Gegenteil. Gerne wäre er bereits zum 1. April wieder eingereist. Denn dieser Monat sei eine gute Jagdzeit, da im Mai die Maisfelder gelegt werden. Doch nun ist das Coronavirus auf der Tagesordnung, dass die Einreise für ausländische Jäger zu einem nicht leichten Unterfangen macht. So ist zumindest die Erfahrung von Johan Offringa.
Schwerin sagt Ja zur Quarantäne
„Tagelang habe ich umhertelefoniert, beim Gesundheitsamt, der oberen und unteren Jagdbehörde sowie beim Landwirtschaftsministerium angerufen“, berichtet er. Offringa wollte wissen, ob er kommen darf. Und wenn ja, wann? Allerdings sei er stets woandershin verwiesen worden. „Keiner hat sich so richtig getraut, mir eine plausible Antwort zu geben. Vor allem ging es ihm darum, ob er zuvor in zweiwöchige häusliche Quarantäne muss. Denn das wollte er eigentlich vermeiden.
Das Ministerium in Schwerin ist jedoch dieser Auffassung. So heißt es aus dem Haus von Till Backhaus (SPD), dass Inhaber eines entgeltlichen Jagderlaubnisscheins aus dem Ausland seit dem 1. Mai wieder die Jagd ausüben können. Aber sie müssen sich nach der Einreise 14 Tage in Quarantäne begeben, bevor sie auf Jagd gehen. Gleiches betreffe Ausländer, die zum Zeitpunkt 1. Mai 2020 über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen. Folglich gelte für alle Ausländer Paragraf 1 der Quarantäneverordnung, demnach Personen, die ab dem 10. April auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der BRD nach MV einreisen, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Einreise in häusliche Quarantäne zu begeben.
Landkreis sagt Nein zur Quarantäne
Hingegen etwas anders sieht es der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Von dort wurden Johan Offringa und seine Frau, die ebenfalls Jägerin ist, jüngst in Kenntnis darüber gesetzt, dass sie keiner vierzehntägigen Quarantäne unterliegen. Denn sie reisen aus einem EU-Mitgliedstaat ein und fallen deshalb nicht in den Regelungsbereich dieser Verordnung. Eine Aussage, die Offringa wohlwollend aufnahm und für ihn Bestätigung war, sich nach MV aufzumachen. Gleichwohl fragt sich der Holländer nach wie vor, wer denn jetzt Recht habe. „Eine illegale Einreise kann ja ein Straftatbestand sein“, meint er.
Für ihn sei vieles so unlogisch und jedes Bundesland handhabe es unterschiedlich. Er hoffe, dass man daraus für die Zukunft gelernt hat, beispielsweise dann mit einer bundesweiten Regelung. Seines Wissens nach dürfe ab 15. Juni erst mal wieder jeder ohne Quarantäne einreisen. „Nach jetzigem Stand. Kann sich ja schnell wieder ändern“, konstatiert er.