Restaurants und Corona
Kaum Ausfallgeld im Lockdown – Gastronomin verklagt Versicherung
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Susann Salzmann
Cindy Diekelmann muss als Restaurantinhaberin des Neubrandenburger „Sandkrugs” einen langen Atem haben. Da sich ihre Versicherung weigerte, Betriebsausfall in Höhe von knapp 26.000 Euro wegen der Corona-bedingten Schließung ihres Restaurants von März bis Mai 2020 zu zahlen, zog die Neubrandenburgerin vor das Landgericht der Vier-Tore-Stadt. Dort erlitt sie eine Niederlage. Trotz allem will sie weiter für ihr Recht kämpfen.
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Doch sie ist längst nicht die einzige, die für Ausfallgeld wegen der Geschäftsschließung im Lockdown kämpft. Auch einige Einrichtungen von der Müritz wollen von ihren Versicherungen Geld sehen. Die wollten sich auf Nordkurier-Nachfrage allerdings nicht öffentlich äußern.
Corona erst ab Frühjahr im „Krankheits-Katalog”
Diekelmann sieht sich im Recht. „Immerhin wurde Gastronomen und Hoteliers von heute auf morgen verboten, ihr Geschäft zu öffnen”, begründete die Frau ihre Forderung gegen die Versicherung. Ihr Geschäft verursache immerhin rund 13.000 Euro Fixkosten im Monat. Nicht nur die Versicherung verweigert die Zahlung, auch die dritte Zivilkammer des Neubrandenburger Landgerichtes lehnt das Zahlungsbegehr ab.
Das Urteil wird mit den Corona-Bestimmungen im Frühjahr begründet. Erst ab da gehörte „Corona” in den „Katalog der Krankheiten”, erklärte Christian Weidlich in seiner Funktion als Sprecher des Landgerichtes. „In Verträgen vor Mai 2020 ist das Risiko nicht abgedeckt”, ergänzte der Sprecher. Der Versicherungsvertrag, den Diekelmann abschloss, bestand schon jahrelang vor Corona – genau hier liegt der Haken. So sollen finanzielle Auswirkungen des Corona-Virus nicht von der Versicherung gedeckt sein.
Gastronomin lehnte Abfindungssumme ab
Die Neubrandenburgerin gibt sich mit der Ablehnung nicht zufrieden. Das Verfahren ist daher nun in der nächsthöheren Instanz beim Rostocker Oberlandesgericht gelandet.
Als sie die Versicherung erstmals mit ihrer Forderung von rund 26.000 Euro konfrontierte, lehnte die nicht sofort ab. „Sie bot mir eine Abfindungssumme von 1190 Euro an; damit seien alle Ansprüche abgegolten”, sagte Diekelmann auf Nordkurier-Nachfrage. Das fragwürdige Angebot aber lehnte sie ab, weil es nicht einmal im Ansatz die Kosten widerspiegele, die tatsächlich angefallen seien.
Nächste Klage für zweiten Lockdown
Diekelmann kämpft nicht nur für sich, sondern auch für ihre sechs Mitarbeiter, die monatelang nur mit 60 Prozent Kurzarbeitergeld auskommen mussten, dem Restaurant aber treu blieben. Die der Versicherung in Rechnung gestellte Forderung beinhaltet so unter anderem die Aufstockung der Mitarbeitergehälter um 40 Prozent sowie die Kopensation für verderbliche Ware. Und es geht noch weiter.
Derzeit wird von ihrem Anwalt eine weitere Klage auf Betriebsausfall vorbereitet. Die betrifft den zweiten Lockdown ab November 2020. Sieben Monate lang mussten Gastronomiebetriebe ihr In-Haus-Geschäft komplett schließen. Nach jetzigem Stand rechnet Diekelmann dann mit einer Summe um die 90.000 Euro, die in einer zweiten Klage gegen ihre Versicherung geltend gemacht werden sollen.