Geld
Kein Bargeld und keine EC-Karte mehr bei der Neuwoges
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Pablo Himmelspach
Bargeld- und EC-Kartenzahlungen gehören bei der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges) bald der Vergangenheit an. Das Unternehmen hat angekündigt, ab dem 11. April nur noch Überweisungen und SEPA-Lastschriftverfahren zu akzeptieren.
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Begründet wird der Schritt mit dem hohen Aufwand, der mit Bargeld- und EC-Kartenzahlungen verbunden ist. So müsse unter anderem ein Kundengespräch geführt, das Konto geprüft und das Geld gezählt werden. Zudem muss die Neuwoges Quittungen schreiben und die Scheine und Münzen in einem Tresor sicher aufbewahren.
Verweis auf allgemeine Vertragsbedingungen
Das Wohnungsunternehmen hebt den aus seiner durchweg positiven Nutzen der Maßnahme hervor. So könnten Ressourcen eingespart und an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden, zudem werde der Zahlungsverkehr für die Kunden sowie für das Unternehmen sicherer. Beschwerden von Kunden würden laut Neuwoges-Sprecher Matthias Trenn die „absolute Ausnahme“ darstellen.
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Aber genau diese „Ausnahmen“ zeigen sich unzufrieden und äußern Kritik: An den Nordkurier hatte sich bereits ein Leser gewendet und sich über die „Beschneidungen von Grundrechten“ empört. Selbst die Europäische Zentralbank (EZB) schreibt dazu: „Öffentliche Anbieter von Grundversorgungsleistungen für die Bevölkerung dürfen die Annahme von Bargeld nicht ohne triftigen Grund begrenzen oder ganz verweigern. Dies würde den Status der Euro-Banknoten und ‑Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel untergraben, der durch EU-Recht geschützt wird.“ Die Neuwoges ist in kommunaler Hand und dementsprechend ein öffentliches Unternehmen.
Die kommunale Wohnungsgesellschaft beruft sich allerdings auf die Verträge mit den Kunden. Dort sei vereinbart worden, dass die Zahlungen der Miete und Nebenleistungen durch Überweisung erfolgen. „Insofern stellte die Möglichkeit der Bareinzahlungen für alle Miet- und Pachtverträge schon immer eine Kulanzregelung dar“, so Neuwoges-Sprecher Trenn. In Ausnahme- und Notfällen dürfe zudem weiterhin bar gezahlt werden, beispielsweise zur Abwendung einer Zwangsräumung sowie bei Kleinstbeträgen.
Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, sieht in der Bargeldabschaffung keinen Verstoß. Die Entscheidung sei nicht zu beanstanden, da jeder Mensch in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Konto bei einer Bank oder einer Sparkasse habe.
Neues Angebot: Zahlungen mit dem Smartphone
Ihre Kunden hat die Neuwoges bereits auf ihrer Internetseite informiert, zudem gebe es momentan bei der Übergabe von Quittungen Hinweise. Der Schritt betreffe ohnehin nur einen geringen Teil der Kundschaft, heißt es weiter. Knapp 98 Prozent nutzen nach Neuwoges-Angaben bereits den bargeldlosen Zahlungsverkehr, seit Jahrzehnten würden Überweisung und Zahlungen per Lastschrift angeboten. „In ein wirtschaftliches Verhältnis gesetzt, übersteigt der damit verbundene Verwaltungs-, Kosten- und Sicherheitsaufwand den Nutzen um ein Vielfaches“, macht Matthias Trenn als ein Hauptargumente zur Abschaffung der Bargeld- und EC-Kartenzahlungen deutlich.
Neben Überweisungen und SEPA-Lastschriftverfahren, biete die Neuwoges bald auch andere bargeldlose Zahlungsmethoden an. Wer etwa einen Schlüssel kaufen, oder die Kosten für die Neuanfertigung von Ersatzparkscheinen begleichen will, soll mit Apple Pay oder Google Pay bezahlen können. Um diese Dienste zu nutzen, muss auf dem Smartphone die entsprechende App installiert und die Kreditkarte hinterlegt werden. Anschließend können Rechnungen mit dem Handy beglichen werden.