Gerichtsverhandlung
Kein Unterhalt? Ex-Frau und Richter haben sogar Verständnis
Neubrandenburg / Lesedauer: 4 min

Thomas Beigang
So ganz genau weiß der bislang immer unbescholten gebliebene Angeklagte nicht, warum er hier in Neubrandenburg im Amtsgericht nun vor einem Richter sitzen muss. Der Mann hat sein Leben lang ganz weit hinten in Niedersachsen gelebt, in Jade nördlich von Oldenburg, nur eine knappe Autostunde von der niederländischen Grenze entfernt. Fünfmal weiter der Weg nach Neubrandenburg, mindestens.
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Und trotzdem – in den vergangenen zwölfeinhalb Jahren hat der schmale Angeklagte den weiten Weg einmal im Monat unter die Räder genommen. Nur um seine zwei Töchter, 2002 und 2007 geboren, sehen zu können. Denn seine aus dem Osten stammende Ex-Frau hat samt der gemeinsamen Kinder 2009 nach sieben Jahren Ehe die neue Heimat Niedersachsen verlassen und ist zurück in die alte Heimat Neubrandenburg gezogen.
500 Kilometer hin und 500 Kilometer zurück
„Das hatte mich schwer getroffen“, sagt der Vater. Und sein Rechtsanwalt bricht eine Lanze für ihn: Denn weil sein Mandant nicht von seinen Kindern lassen konnte, fuhr er Monat für Monat 500 Kilometer hin und 500 Kilometer zurück. Immer von Freitag bis Sonntag, mit gemeinsamen Übernachtungen in einer Jugendherberge. Das war wenigstens preiswert. Und deshalb, so der Anwalt, habe der Angeklagte, der nie und nimmer auf eine Anklagebank gehöre, trotz der weiten Entfernung und trotz der langen Zeit eine innige Beziehung zu seinen Töchtern halten können. Eine teure Angelegenheit, aber wertvoll.
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Angeklagt ist der treue Niedersachse aber, weil er keinen Unterhalt gezahlt haben soll. Angezeigt hat ihn seine Ex, ihr Anwalt riet ihr dazu. Tue sie das nicht, so soll es geheißen haben, sei Schluss mit dem Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Den nämlich erhalten Mütter oder Väter, wenn deren ehemalige Partner keine Alimente zahlen können oder wollen. Da kommt selbst im dünn besiedelten Landkreis Seenplatte eine Menge Geld zusammen. Mehr als 15 Millionen Euro allein im vergangenen Jahr, die Zahlungen teilen sich Bund, Land und Kreis. Mühsam die Versuche, das Geld bei den Schuldnern wieder einzutreiben.
Richter rechnet erst mal Verdienst und Kosten auf
Die Ehemalige im verhandelten Fall jedenfalls, Empfängerin einer spärlichen Berufsunfähigkeitsrente, war auf den Vorschuss angewiesen. „Aber ich will nicht, dass er bestraft wird“, sagt sie vor Gericht und meint damit ihren Ex-Gatten.
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Der Richter hat selbst Skrupel, den weit reisenden Mann zu verurteilen. Denn, so heißt es, sogenannte Umgangskosten können vom Nettoverdienst abgezogen werden, bevor die Unterhaltsrechnung beginnt. Der Angeklagte hatte in den vergangenen Jahren zumeist zwischen 1500 und 1750 Euro monatlich zur Verfügung. Der Richter rechnet. Jeden Monat 1000 Kilometer, um die Töchter zu sehen, bei einem Kilometergeld von üblichen 30 Cent wären das Kosten von 300 Euro. Dazu Geld für die Übernachtung, früher Jugendherberge, heute wegen der Corona-Regeln im Hotel. Diese Summe müsse vom Netto subtrahiert werden. Was dann übrig bleibt, ist kaum noch der Rede wert. Ein paar Euro über dem Mindestbehalt von 1080 Euro.
Bei größeren Ausgaben immer beigetragen
Außerdem, bestätigt die Mutter der gemeinsamen Kindern, zahle ihr Ehemaliger bei größeren Aufwendungen wie Klassenfahrten oder so immer die Hälfte des geforderten Geldes. Die Fahrerlaubnis für die Große habe er sogar komplett übernommen. Der Rechtsanwalt reckt sich: Was für ein guter Vater, sein Mandant.
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Der Richter widerspricht nicht und schlägt vor, das Verfahren einzustellen. Das bedeutet keinen Freispruch für den Beschuldigten, gewisse Auflagen müssen erfüllt werden. Sechs Monate lang soll der Angeklagte 150 Euro an die jüngste Tochter zahlen und die Sache ist vergessen. Jedenfalls für den Strafrichter. Was das Jugendamt jetzt unternimmt, ob Unterhaltsvorschuss zurückverlangt oder der zu zahlende Unterhalt neu festlegt wird, ist nicht mehr Sache des Gerichts.
Die beiden Niedersachsen von westlich der Weser sind zufrieden mit dem Beschluss des Amtsgerichts weit im Osten an der Tollense.