Insolvenz Hotel am Ring

Keine neuen Wohnungen im Neubrandenburger Rathausquartier

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Die Stadt möchte das Quartier um das Rathaus für neue Wohnnutzungen sperren. Das Vorhaben zielt vor allem auf den Erhalt des Hotelstandorts.
Veröffentlicht:19.04.2020, 15:54
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  • Author ImageMirko Hertrich
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In den Gebäuden rund um das Neubrandenburger Rathaus sollen künftig keine neuen Wohnungen mehr entstehen dürfen. Das sieht der Bebauungsplan Nr. 130 „Rathausquartier“ vor, dessen Aufstellungsbeschluss von der Stadtvertretung im Umlaufverfahren verabschiedet wurde.

Die Stadt möchte damit für das Areal zwischen Woldegker, Große Krauthöfer-, Ziegelbergstraße sowie Friedrich-Engels-Ring eine „kerngebietstypische Nutzungsmischung“ sichern. Rund um das Rathaus befinden sich in zentraler Lage Banken, viele Büros, gastronomische Einrichtungen, ein Kino und vor allem Neubrandenburgs größtes Hotel, das Hotel am Ring. Dessen Betreiber hatte Ende März Insolvenzantrag für das Haus mit 80 Mitarbeitern und über 140 Betten gestellt. Das Insolvenzverfahren zur Suche nach einem neuen Investor wird voraussichtlich am 1. Juni eröffnet.

Existierende Wohnungen haben Bestandsschutz

Planungsziel des Bebauungsplans ist laut Stadt die Sicherung und Entwicklung dieses Mixes aus zentralen Einrichtungen der Verwaltung, der Dienstleistungswirtschaft, Einzelhandelsbetrieben und Betrieben des Beherbergungsgewerbes sowie kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen. Wohnnutzungen sollen „nur im Ausnahmefall“ für Betriebs- und Bereitschaftspersonal zugelassen werden.

Zur Begründung heißt es, die angesiedelten Einrichtungen und Unternehmen „beeinflussen sich gegenseitig positiv und tragen zu einem attraktiven Nutzungsmix bei, der für eine hohe Besucherfrequenz sorgt“. Aufgrund dieser Nutzungsmischung sei das Gebiet auch vorzugsweise für „den Betrieb und die Ansiedlung von Beherbergungsbetrieben“ geeignet. Die Ratsfrauen und -herren beschlossen zusätzlich noch eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie soll dazu dienen, dass alle Nutzungsänderungs- und Bauanträge, die während der Planaufstellung eingereicht und genehmigt werden, in Übereinstimmung mit den formulierten Planungszielen stehen.

Ob der B-Plan am Ende mit Satzungsbeschluss rechtskräftig wird, obliegt den Stadtvertretern. Mit dem Vorhaben hatte sich bereits Ende Februar der Stadtentwicklungsausschuss befasst. Frank Renner, städtischer Fachbereichsleiter für Stadtplanung, betonte damals mit Blick auf das Hotel, die Stadtvertretung müsse entscheiden, was ihr wichtig sei, wie beispielsweise eine Festschreibung der Beherbergungsnutzung, oder ob sie eine mögliche komplette Umnutzung etwa für eine Pflegeeinrichtung zulassen wolle.“ Existierende Wohnungen hätten in jedem Falle Bestandsschutz.