Sexuelle Belästigung

Keine weiteren Anzeigen nach Facebook-Hetze

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Eine Warnung vor einem mutmaßlichen Sexualstraftäter hat viel Aufmerksamkeit erzeugt. Der Verfasser feiert sich selbst – doch laut Polizei ist an seinen Angaben wenig dran.
Veröffentlicht:19.08.2022, 07:38
Aktualisiert:19.08.2022, 08:03

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Bei den Ermittlungen gegen einen Mann wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung sind noch keine weiteren Anzeigen eingegangen. Mit dieser Antwort auf eine Nordkurier-Anfrage widerspricht die Polizei Neubrandenburg deutlich einem Facebook-Nutzer, der vor wenigen Tagen das Bild des Tatverdächtigen gepostet hat und damit für viel Wirbel sorgte.

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Eindringlich hatte er Eltern gewarnt, dass der Mann Kinder belästige. Doch eine solche Anzeige liegt der Polizei noch nicht vor. Stattdessen ermittele man mittlerweile gegen den Verfasser des Beitrags wegen übler Nachrede und der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Bisher zwei Anzeigen

Der mitteilungsbedürftige Mann gibt sich auf der Internetplattform jedoch gelassen. „Ich denke, die Ermittlungen werden sofort eingestellt, weil allein nach meinem Beitrag viele Fälle aufgedeckt wurden”, behauptet er.

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Tatsächlich gab es laut Polizei eine Frau aus Friedland, die den Tatverdächtigen anzeigte. Die Polizei hatte gegen den Mann bereits zuvor ermittelt, weil er auch unter Verdacht steht, eine 16-Jährige in einem Neubrandenburger Stadtbus sexuell angefasst zu haben. Diese Ermittlungen laufen bereits.

Ermittlungen laufen weiterhin

Von den vielen aufgedeckten Fällen kann offenbar keine Rede sein, wie nun aus der Antwort der Polizei hervorgeht. Auch von einem schnellen Einstellen der Ermittlungen gegen den Beitragsverfasser kann offenbar keine Rede sein. Sie „laufen weiterhin”, teilte das Polizeipräsidium mit.

Doch der Verfasser zeigt sich diesbezüglich öffentlich weiter wenig einsichtig: „Wenn es jetzt strafbar ist, seine und andere Kinder in der Gesellschaft zu schützen, dann bin ich hier falsch in Deutschland”, kommentiert er. Die Polizei ist da weniger pathetisch. „Aus gesetzlicher und somit polizeilicher Sicht gibt es in jedem Fall nur die Anzeige als richtigen Weg im Sinne des Rechtsstaats bzw. im Sinne der gesetzlichen Möglichkeiten.”