Nasibullah S.
Klage von widerrechtlich abgeschobenem Afghanen vor Gericht
Greifswald / Lesedauer: 2 min

dpa
Knapp einen Monat nach der Rückkehr eines widerrechtlich abgeschobenen jungen Afghanen verhandelt das Verwaltungsgericht Greifswald am Mittwoch über dessen Klage. Sein Asylantrag war nach Angaben des Gerichts am 8. Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt worden, worauf er Klage einlegte. Trotz des laufenden Verfahrens wurde der junge Mann am 3. Juli zusammen mit 68 weiteren Menschen nach Afghanistan abgeschoben und im August, nachdem die Behörden einen Rechtsfehler einräumten, zurückgeholt.
Mit seiner Klage wolle Nasibullah S. nun die Anerkennung als Flüchtling und subsidiären Schutz, hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots erreichen, sagte ein Gerichtssprecher. Seine Anwältin Sonja Steffen wollte sich vor der Verhandlung nicht äußern. Sie verwies auf die anwaltliche Schweigepflicht.
„Innerstaatliche Fluchtalternativen”
Nasibullah S. ist in der Gemeinschaftsunterkunft der Stadt Neubrandenburg gemeldet. Ein persönliches Erscheinen hat das Gericht eigenen Angaben zufolge nicht angeordnet. In der Verhandlung werde sich der Richter auch mit der Frage beschäftigen, ob die Klage fristgerecht erhoben wurde. Ob am Mittwoch eine Entscheidung fällt, ist offen. Generell ist in Asylverfahren auch eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht möglich.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Greifswald hatte das Bamf die Ablehnung des Antrags damit begründet, dass es für Nasibullah S. „innerstaatliche Fluchtalternativen” gegeben habe. Der junge Afghane hatte vorgetragen, dass sein Vater von den Taliban getötet worden war und er verfolgt werde, weil er angeblich für den afghanischen Geheimdienst arbeite.