Ruhestörung
Lärm aus mobilen Boxen hält Behörden auf Trab
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Tim Prahle
Die Stadt Neubrandenburg hat im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von 12 000 Euro wegen Lärmbelästigung ausgesprochen. Insgesamt 54 Verfahren seien alleine 2021 durchgeführt oder begonnen worden, teilte das Rathaus auf Nordkurier-Anfrage mit. Durchschnittlich mehr als einmal in der Woche haben sich die Behörden demnach mit unangemessener Ruhestörung beschäftigen müssen. In den sechs Wochen des neuen Jahres seien zudem bereits fünf Verfahren eingeleitet und Bußgelder in Höhe von 900 Euro verhängt worden, heißt es weiter.
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Bußgeld bis zu 5000 Euro
In der Praxis ist es wohl zumeist nicht die Stadt, die die Lärmbelästigung wahr- und aufnimmt. Beamte der Polizei haben schon vermehrt mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu tun gehabt, sagte ein Polizeisprecher. Diese würden dann an die Stadt weitergeleitet. Im Fokus seien dabei meist jugendliche Gruppen, die über die großen, kabellosen Lautsprecherboxen ihre Musik hören und dabei durch die Stadt ziehen. Solche Geräte kosten zumeist mehrere Hundert Euro. Im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist unzulässiger Lärm in Paragraf 117 geregelt: „Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen (...)“. Bis zu 5000 Euro könne das Bußgeld betragen.
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Stadt erlässt Regeln zu lauter Musik
Darüber hinaus hat die Stadt noch ein eigenes Instrument. Im April 2021 trat die nicht gänzlich unumstrittene und verschärfte Stadtverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Kraft. In ihr schränkte Neubrandenburg unter anderem zu laute Musik am Belvedere und am Brodaer Strand unter Androhung eines Bußgeldes von ebenfalls bis zu 5000 Euro zeitlich ein. An beiden Orten haben die Beamten schon eingreifen müssen, teilte die Polizei auf Anfrage mit.
Geräte auch schon sichergestellt
Regelmäßig würden die Geräte dabei auch sichergestellt und amtlich verwahrt. Wann Kinder oder Eltern die Boxen dann wieder abholen dürfen, sei einzelfallabhängig, heißt es von der Stadt. Es komme darauf an, ob während des Verfahrens die Einbeziehung geprüft wird. Bis zur Entscheidung bleiben die Boxen dann im Rathaus. Die Verwaltung sei im Einzelfall durchaus berechtigt, die Lautsprecher „unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit“ komplett zu behalten, fügt das Rathaus an. Etwa bei wiederholten Verstößen gegen die Stadtverordnung. Doch von dieser Möglichkeit habe die Verwaltung bislang noch keinen Gebrauch gemacht.