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Ermittlungen

Laut Polizei keine Verstöße bei Corona-Demo in Neubrandenburg

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Bei der unangemeldeten Demo liefen die Menschen dicht an dicht durch die Stadt Neubrandenburg, um gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Verstöße gegen das Abstandsgebot hat die Polizei aber keine festgestellt.
Veröffentlicht:12.05.2020, 19:13

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Bei einem „Spaziergang“ mehrerer hundert Menschen gegen die anhaltenden Beschränkungen durch die Corona-Maßnahmen in Neubrandenburg hat die Polizei keine Verstöße gegen das Abstandsgebot geahndet. Nach bisheriger Einschätzung seien keine Verstöße gegen die vorgeschriebenen Abstandsregelungen festgestellt worden, teilte das Neubrandenburger Polizeipräsidium am Dienstag mit. Die Versammlungsteilnehmer hätten sich „friedlich und kooperativ“ verhalten. Ein polizeiliches Einschreiten sei in keinem Fall erforderlich gewesen.

Anzeige wegen Körperverletzung und ein gebrochener Finger auf der "friedlichen" Demo

Die Beamten hätten eine Anzeige wegen Körperverletzung an einer 21 Jahre alten Gegendemonstrantin aufgenommen. Wie der Nordkurier berichtete, war es zu einem Übergriff auf die Neubrandenburger Linke-Ratsfrau Amina Kanew gekommen, als diese sich mit Mitstreitern auf den Boden setzte, um den Teilnehmern der nicht angemeldeten Demonstration den Weg zu versperren. Den Angaben zufolge war sie dabei von mindestens vier bisher unbekannten Männern bespuckt und getreten worden.

Auf ihrem privaten Instagram-Profil lud Kanew am Dienstag ein Foto ihres Unterarmes in einer Schiene hoch, der Mittelfinger ist verbunden. Dazu schrieb sie, dass ihr Finger gebrochen sei und sie Prellungen davongetragen habe. Aufgrund der Körperverletzungen könne sie nun ihre letzten beiden Abitur-Prüfungen nicht mitschreiben. "Klarstellen möchte ich, dass ich weder hingefallen bin, mich weder auf die Straße geschmissen noch ein Kind angegriffen habe. Dafür habe ich mehrere Zeugen - darunter einen Polizisten", so Kanew weiter.

Kreisbehörde ohne Kenntnis der Veranstaltung

Laut Polizei hatten sich am Montagabend in Neubrandenburg rund 200 Menschen zu dem „Spaziergang“ eingefunden, der von zehn Beamten begleitet vom Marktplatz über große Teile des Rings wieder zum Ausgangspunkt führte. Auf die Frage, warum die Veranstaltung trotz fehlender Anmeldung nicht aufgelöst sei, verwies die Polizei auf den besonderen Schutz durch das Grundgesetz, dem das Versammlungsrecht unterliege. Für Versammlungen seien zudem originär die Versammlungsbehörden der Landkreise zuständig.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte teilte dem Nordkurier auf Anfrage mit, der Versammlungsbehörde sei keine Veranstaltung unter freien Himmel angemeldet worden. Deshalb würden sich weitere Fragen an das Ordnungsamt des Landkreises erübrigen. Das Polizeipräsidium appellierte am Dienstag an Verantwortliche, ähnliche Versammlungen spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Dies ermögliche der Polizei, den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmer, zum Beispiel durch verkehrslenkende Maßnahmen und Begleitung.