Kreistag Seenplatte
Linke pocht auf einheitliche Lösung bei Badestegen
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Robin Peters
Einige Gemeindeoberhäupter erwägen schweren Herzens, sich von geliebten Bade-Attraktionen im Ort zu trennen. Andere planen eisern neue Stege. Doch Unsicherheit gibt es auf beiden Seiten. Denn Gerichtsurteile und Hinweisschreiben des Kommunalen Schadensausgleichs (KSA) schürten die Angst, dass Städte und Gemeindeoberhäupter haftbar gemacht werden können, sollte tatsächlich einmal ein Unfall an einer ausgewiesenen und bebauten Badestelle passieren.
Caffier: Landesregelung bringt keine Sicherheit
Die Linksfraktion im Kreistag der Mecklenburgischen Seenplatte fordert deshalb ein Ende der Einzelkämpfe. Aus ihrer Sicht muss sich Landrat Heiko Kärger (CDU) für eine einheitliche Lösung von Landesseite stark machen. Eine entsprechende Beschlussvorlage haben die Linken auf die Tagesordnung des Kreistages, der am Montag tagt, setzen lassen. Von jüngst getroffenen Aussagen des MV-Innenministers Lorenz Caffier (CDU) lassen sich die Kreispolitiker dabei nicht von ihrer Haltung abbringen. Denn Caffier hatte eine Landesregelung wie in Schleswig-Holstein zuletzt als „Placebo-Gesetz“ bezeichnet. Eine solche Lösung bringe nach seiner Einschätzung keine Rechtssicherheit. Ein Blick ins Gesetz der Kieler bestätigt das. Denn laut dem dortigen Entwurf sollen Badestellen, bei denen keine Aufsicht eingesetzt ist, mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet werden. Doch Schilder mit der Aufschrift „Baden auf eigene Gefahr“ sind haftungsrechtlich ohne Bedeutung. Grundlage dafür ist eine Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, die auch der Bundesgerichtshof bereits im Urteil heranzog.
Gerade wegen dieser Haltung des Ministeriums sei wichtig, weiter Druck aufzubauen, findet Kreistagsmitglied Maik Michalek (Die Linke). Schließlich seien in Badestege und andere Attraktionen nicht nur viele Gelder geflossen. Die Menschen hätten ihre Heimat mit viel Fleiß verschönert. „Bürgermeister dürfen für ihre Mühe nicht noch bestraft werden“, so Michalek. Die Last müsse ihnen abgenommen werden. „Wir komplizieren das Ganze und das ist schade.“
Verkehrssicherungspflicht gab es schon immer
Dabei ist die Verkehrssicherungspflicht keine neue Erfindung, sondern als Paragraph 823 seit jeher im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben. Die ersten Gemeinden mussten nun schmerzlich feststellen, dass zu der Haftungsfrage auch strafrechtliche Relevanz für Bürgermeister und Ämter kommt. Selbst die Empfehlungen des KSA setzen zivil- und strafrechtliche Verfolgung nicht aus, wie KSA-Pressesprecher Klaus Kocks betont.
Um einen Steg einen Zaun zu bauen, wie es bereits in Neustrelitz erwogen wurde, sei allerdings Unsinn. Denn, ob der Badende sich nun beim Sprung vom Steg oder beim Klettern am Geländer verletzt, mache haftungsrechtlich keinen Unterschied, wenn es keine Aufsicht gab, die ihn von seinem Vorhaben hätte abhalten können. „Es ist zumindest bemerkenswert, dass bei privaten Badestellen jeder von einer Aufsicht ausgeht und das Gleiche bei Kommunen aber auf Unverständnis stößt“, sagt Kocks. Unabhängig davon, dass die Kommunen keinen Eintritt nehmen.
Doch was bleibt den Gemeinden in der Seenplatte jetzt noch, wenn sie weder Badeanlagen abreißen noch eine Badeaufsicht einstellen wollen? Sie könnten alles lassen, wie es ist. Nach dem Motto: Solange nichts passiert, ist alles gut. Als Abgrenzung zu dieser eher schlichten Variante steht ein Vorschlag, der im Umland von Neubrandenburg bereits die Runde gemacht hat. Sowohl in den Ämtern von Neverin als auch in Friedland ging zuletzt der Begriff der „Gefahrenanalyse“ um: eine Erfassung aller Badestellen, samt Untersuchung des Gefahrenpotenzials und möglicher Maßnahmen. So wäre das Risiko, dass etwas passiert, minimiert. Eine sinnvoll klingende Idee, die aber Zeit und Geld braucht und damit noch immer kein Risiko komplett ausschließt.