Messerstecher war nicht ausreisepflichtig
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min
Gabriel Kords
Das brandenburgische Innenministerium in Potsdam hat nähere Angaben zu dem 29-jährigen Mann gemacht, der am vorigen Freitagabend in Neubrandenburg zwei Menschen brutal niedergestochen hat. Demzufolge war der Mann in Eisenhüttenstadt registriert, wo auch über seinen Asylantrag entschieden worden war.
Weiter heißt es in der Antwort des Ministeriums auf eine Nordkurier-Anfrage, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe erst vor Kurzem einen Bescheid erlassen, der gegenwärtig aber noch nicht rechtkräftig sei, weil noch die Frist laufe, in der der Mann dagegen noch Rechtsmittel einlegen könne. Über den Inhalt des Bescheids machte das Ministerium keine Angaben. Aus Ermittlerkreisen war aber bereits am Wochenende verlautet, dass der Asylantrag des Mannes abgelehnt worden war. Er sitzt in Untersuchungshaft.
Das Potsdamer Ministerium stellte weiterhin klar: Der Tatverdächtige sei somit bislang nicht ausreisepflichtig gewesen. Weitere Angaben könne man mit Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Verdächtigen nicht machen. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte eine Stellungnahme aus diesem Grund ab.
Die Attacke am Neubrandenburger Stadtringteff hatte vorige Woche große Bestürzung in der Region ausgelöst, zumal die Niedergestochene, wohl die Exfreundin des Verdächtigen, Mutter von vier Kindern war. Der Mann soll ihr das Messer so brachial in den Rücken gebohrt haben, dass es aus der Brust wieder herausragte.