Gericht

Mordvorwurf im Oberbach-Prozess fallen gelassen

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

In Prozess um den Tod eines 30 Jahre alten Mannes aus Afghanistan hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für die beiden Angeklagten gefordert, aber nicht wegen Mordes.
Veröffentlicht:11.10.2022, 11:10
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  • Author ImageThomas Beigang
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Am Neubrandenburger Landgericht ist am Dienstagvormittag der Prozess gegen zwei junge Männer fortgesetzt worden. Sie sollen im Februar einen 30-Jährigen aus Afghanistan am Oberbach in Neubrandenburg so brutal misshandelt haben, dass dieser elf Tage später starb. Angeklagt sind ein damals 19 Jahre alter Iraner und ein 17-Jähriger aus Afghanistan.

„Keine Tötungsabsicht erkennbar gewesen”

Die Staatsanwaltschaft forderte für den älteren der beiden Angeklagten eine Haftstrafe von 5 Jahren und sechs Monaten, für den 17-Jährigen 4 Jahre und drei Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Beide sollen nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Vom Mordvorwurf, wie er ursprünglich in der Anklage erhoben worden war, rückte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer ab, es sei keine Tötungsabsicht erkennbar gewesen.

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Die Verteidigerin des jüngeren Angeklagten sprach sich in ihren Ausführungen für eine Höchststrafe von drei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Es gebe aus ihrer Sicht keine Beweise für aktive Teilnahme ihres Mandanten an der Tat. Insofern sei dem 17-Jährigen maximal "psychische Beihilfe" zur Last zu legen, indem er den älteren Angeklagten nicht an der Tat gehindert habe.

Der Rechtsanwalt des heute 20-jährigen Iraners plädierte dafür, gegen seinen Mandanten eine maximale Freiheitsstrafe zwischen drei und vier Jahren zu verhängen. Das Urteil wird am frühen Nachmittag erwartet.

Das Opfer hatte keine Chance

Anlass für die Gewaltattacke am 7. Februar 2022 war laut Staatsanwaltschaft, dass der 30-Jährige eine Freundin des 19-Jährigen beleidigt haben soll. Das sei als „Ehrverletzung” gewertet worden. Während des Spaziergangs am Oberbach soll das Opfer nach einem Schlag mit einem Holzstamm zu Boden gegangen sein. Die mögliche Tatwaffe ist aber bis heute nicht gefunden worden, trotz eines Einsatzes von Polizeitauchern im eiskalten Oberbach im Februar.

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Die Angeklagten sollen aber nach dem ersten Schlag weiter mehrfach auf den Geschädigten eingetreten und ihn geschlagen haben – bis ein mutiger Zeuge einschritt. Laut einer Gerichtsmedizinerin hatte das Opfer keine Chance, den Gewaltakt zu überleben. Die Angeklagten waren geflohen, aber von Zeugen am Tatort gesehen und in der Nähe gefasst worden. Im Prozess haben die Angeklagten, die von Zeugen wiedererkannt wurden, bisher keine Angaben gemacht.