Erschließung

Neue Baugrundstücke entstehen bei Altentreptow

Altentreptow / Lesedauer: 2 min

In Altentreptow sind Grundstücke knapp, doch im Ortsteil Loickenzin wollen Investoren, die noch vorhandenen Baulücken schließen. Schon jetzt gibt es Anfragen. 
Veröffentlicht:10.05.2023, 07:41

Von:
  • Author ImageTobias Holtz
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Um sich den Traum der eigenen vier Wände erfüllen zu können, braucht es zuallererst ein Grundstück. Vor allem in Stadtnähe sind diese jedoch meist rar gesät. Im Altentreptower Ortsteil Loickenzin soll aber in Zukunft neues Bauland hinzukommen.

Neun Wohnbauflächen geplant

So plant die Grundstücksgemeinschaft „Liebich und Stegemann GbR“ hier, neun Wohnbauflächen zu entwickeln, die laut Planungsentwurf zwischen 600 und 1500 Quadratmeter groß sind. „Bei Interesse können natürlich auch zwei Grundstücke gekauft und zusammengelegt werden“, erklärte der Geschäftsführer der Baukonzept Neubrandenburg GmbH, Michael Meißner im Bauausschuss die verschiedenen Möglichkeiten.  

Die Investoren hätten das rund ein Hektar umfassende Gelände gekauft, um der steigenden Nachfrage an Grundstücken nachzukommen und die vorhandenen Baulücken zu schließen. Sie würden auch sämtliche Kosten für das Planverfahren übernehmen, heißt es in der Begründung für den Bebauungsplan. Bislang wurde die vorgesehene Fläche als Reitplatz genutzt.

Da sie unmittelbar an den bereits bebauten Ortsteil angrenzt und die vorgeschriebene Maximalgröße von 10.000 Quadratmetern nicht überschritten wird, darf die Aufstellung des Bebauungsplans nach Paragraf 13b Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren erfolgen. Die Stadtvertretung hatte dieser Vorgehensweise bereits im September 2022 zugestimmt.

Investoren wollen schnellstmöglich loslegen

Der aktuelle Flächennutzungsplan, der eigentlich eine sogenannte Mischgebietsstruktur vorsieht, soll entsprechend angepasst werden. Das bedeutet aber auch, dass das Verfahren zur Aufstellung des B–Planes bis 2024 umgesetzt sein muss. „Solange soll natürlich nicht gewartet werden, sondern die Investoren wollen das schnellstmöglich angehen. Es gibt schon jetzt mehrere Anfragen“, weiß Meißner.

Zulässig sind Einzelhäuser in offener Bauweise, die über maximal zwei Vollgeschosse verfügen. Für Nebengebäude gilt hingegen die eingeschossige Bauweise. Die Grundflächenzahl wurde auf 0,4 festgesetzt, was bedeutet, dass 40 Prozent des Grundstücks bebaut werden dürfen, inklusive Garage, Carport, Zufahrten und Nebenanlagen. Die übrigen 60 Prozent des Grundstücks müssen demnach Freifläche bleiben.

Erschließungsstraße mit Wendeschleife

Damit potenzielle Häuslebauer später auch alle mit dem Auto auf ihre Grundstücke kommen, ist eine Erschließungsstraße mit Wendeschleife geplant, die gleichzeitig für die Verlegung notwendiger Ver– und Entsorgungsleitungen genutzt werden soll. Als Ausgleichsmaßnahme sind am Straßenrand vier Baumpflanzungen vorgesehen, eine Eiche, die sich bereits auf dem Areal befindet, soll erhalten bleiben. 

Um in dem Vorhaben einen Schritt weiter zu kommen, fehlte bislang noch die Zustimmung zum Entwurfs– und Aufstellungsbeschluss, der für die Öffentlichkeitsbeteiligung wichtig ist. Der Bauausschuss hat dafür bereits grünes Licht gegeben. Die endgültige Entscheidung trifft auch hier wieder die Stadtvertretung.