StartseiteRegionalNeubrandenburgNeue Steuerregel könnte für Neubrandenburger teuer werden

Gesetzesänderung

Neue Steuerregel könnte für Neubrandenburger teuer werden

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Dass Kommunen künftig Umsatzsteuern für einige Leistungen erheben sollen, bedeutet einen riesigen Aufwand fürs Rathaus – und wird auch Vereine und Pächter treffen.
Veröffentlicht:19.10.2022, 11:37

Von:
  • Henning Stallmeyer
Artikel teilen:

Ein „Paradigmen-Wechsel“ steht der Neubrandenburger Stadtverwaltung bevor. So drückte es eine Verwaltungsmitarbeiterin jüngst aus, um die Stadtvertreter auf eine komplizierte Änderung im Steuergesetz vorzubereiten, die bereits ab dem 1.  Januar 2023 greift. Konkret schreibt der neue Paragraf vor, dass für alle Einnahmen aus Aufgaben, die auch durch Dritte ausgeführt werden könnten, künftig Umsatzsteuer abzuführen ist.

Lesen Sie auch: Neue Steuerpflicht treibt Inflation weiter an

Für die Bürger könnte das teuer werden. Mieten für Turnhallen und Sportplätze, das Betreiben öffentlicher Toiletten, Einnahmen aus der Ausstellung von Jagderlaubnisscheinen, Vermietung von Bootsliegeflächen, Verpachtungen von Fischereirechten, Verkauf von Rohholz und Wildbret – all das könnte in Zukunft umsatzsteuerpflichtig werden.

Kommunen sollen keinen Wettberwerbsvorteil gegenüber Unternehmen haben

Mit dieser neuen Regel stehen sämtliche Tätigkeiten der Stadt auf dem Prüfstand, und das bereitet der Verwaltung bereits seit Jahresbeginn Kopfzerbrechen. Denn immer noch ist nicht genau klar, was nun umsatzsteuerpflichtig wird und was so bleibt, wie es war.

Eingeführt wurde der Paragraf, um einen möglichen Wettbewerbsvorteil von Kommunen gegenüber privaten Unternehmen zu verhindern. In der EU gilt dieses Prinzip schon länger. Deutschland hat sich lange gegen die neue Gesetzgebung gewehrt, musste nun aber einlenken. Bei den Neubrandenburger Kommunalpolitikern sorgte die Nachricht für Entsetzen. Ratsfrau Diana Kuhk (Bürger für Neubrandenburg) nannte die Gesetzesänderung „ungeheuerlich“. Kommunen seien ohnehin ständig an ihren personellen und finanziellen Belastungsgrenzen.

Mehr lesen: Neue Umsatzsteuer-Regel sorgt in Demmin für Probleme

Allein das Prüfen, welche Bereiche von der Umsatzsteuerregel betroffen sind, hält die Verwaltung seit gut einem Jahr auf Trab. Es wurde extra ein Steuerfachbüro angeheuert, um die Auswirkungen zu analysieren. Die Verwaltung will ab 2023 eine neue Stelle besetzen, die sich nur mit diesem Thema beschäftigt. Ob es damit allerdings schon getan ist, sei noch längst nicht abzusehen. Gegebenenfalls müsste man noch mehr Personal einstellen, heißt es von der Verwaltung.

Vor allem Mieter und Pächter müssen künftig mehr zahlen

Besonders der Eigenbetrieb Immobilienmanagement (EBIM) prüft sämtliche bestehenden Verträge auf die neue Regel. Laut ersten Einschätzungen sind rund 367 Sachverhalte zukünftig umsatzsteuerpflichtig. Wobei ein Sachverhalt sehr komplex sein kann, weiß Eigenbetriebsleiter Dirk Schwabe. Die Vermietung von Sportstätten ist zum Beispiel ein Sachverhalt, betrifft aber alle Turnhallen und Sportplätze der Stadt.

Lesen Sie auch: Steuersenkung beim Gas - was ändert sich für die Verbraucher?

Gerade bei den Miet- und Pachtverträgen wird die Umsatzsteuer wohl auf die Mieter und Pächter umgelegt. Nicht nur das Identifizieren und Feststellen der neuen Sachverhalte sei aufwendig, auch die Anpassung der Verträge bedarf viel Arbeit, stellt die Verwaltung klar. Betroffene Mieter und Pächter, zum Beispiel im Bereich der Bootsschuppen, werden in Kürze angeschrieben und erhalten Bescheid versprach Dirk Schwabe.