StartseiteRegionalNeubrandenburgNicht jeder Bürger in der Seenplatte darf in seiner Gemeinde frei sprechen

Kommunalpolitik

Nicht jeder Bürger in der Seenplatte darf in seiner Gemeinde frei sprechen

Seenplatte / Lesedauer: 3 min

Oft dürfen Einwohner nicht zu Themen auf der Tagesordnung ihrer Gemeinde sprechen. Auch in Zukunft will man den Weg dafür nicht pauschal freimachen.
Veröffentlicht:18.03.2023, 18:09

Von:
  • Robin Peters
Artikel teilen:

Es passiert immer wieder: Wenn der Sitzungssaal einer Gemeindevertretung proppevoll ist, weil ein Aspekt auf der Tagesordnung die Einwohner brennend interessiert, dürfen sich die Bürger in manchen Orten ausgerechnet dazu nicht äußern. Das Ergebnis: Frust, Unmut und Zweifel am Einhalten von Demokratie–Regeln. Geärgert haben sich so gerade erst einige Feldberger im Streit um Motorboote mit Verbrenner auf ihren Seen. So gebietet es aber nicht selten die jeweilige Hauptsatzung in Städten oder Gemeinden. Die soll laut Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg–Vorpommern nämlich in diesem Punkt „Näheres“ regeln.

Jede Gemeinde kann selbst entscheiden

Im Gesetz schreibt man nur recht allgemein vor, den Bürgern "die Möglichkeit einräumen, zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft Fragen zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten“. Darauf verweist man auch im MV–Innenministerium auf Anfrage. „Die Ausgestaltung ist somit eine Angelegenheit der Gemeinde“, heißt es. Wer bislang gehofft hatte, dass dies im Rahmen aktueller Überarbeitungen im Land bald geändert werden könnte, dürfte enttäuscht werden. Denn nach aktuellem Stand der Überlegungen wird es wohl so bleiben. Wie aus dem MV–Innenministerium bestätigt wurde, sind Änderungen dieser Reglungen „nicht Gegenstand der Überlegungen zur Novelle der Kommunalverfassung“.

Lesen Sie auch: Mehr Mitsprache für Altentreptower bei der Haushaltsplanung?

Dabei hätten viele Kommunalvertreter kein Problem mit einer generellen Öffnung. Aus Sicht von Rüdiger Prehn (Die Linke), Präsident der Stadtvertretung von Waren, wo das Rederecht recht streng geregelt ist, könnten den Einwohnern mit der Novellierung durchaus mehr Möglichkeiten eingeräumt werden. „Persönlich bin ich der Meinung, dass mich eine Frage in der Einwohnerfragestunde nicht in meiner Entscheidung beeinflusst.“ Denn Beeinflussungen sollen mit der Einschränkung der Einwohnerbeiträge im Entscheidungsprozess vermieden werden. Schließlich unterscheide man gemäß der Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung zwischen zwei Phasen — der Meinungsbildung und der Entscheidung. Prehn hält es für besonders sinnvoll, wenn Einwohner ihre Fragen in beratenden Ausschüssen stellen. Dort finde die Meinungsbildung statt. Darüber entscheide allerdings der jeweilige Ausschussvorsitzende.

Rüdiger Prehn (Foto: NK-Archiv)

Bürger kommen wegen der aktuellen SItuation

Der Präsident der Demminer Stadtvertretung, Eckhardt Tabbert (UWG), hat nach eigener Aussage noch nicht erlebt, dass eine Entschlussfindung durch kurzfristige Einwohnerbeiträge groß beeinflusst wurde. In Sitzungen der Demminer Stadtvertretung sind sie nämlich generell zugelassen — auch wenn sie zwei Tage vorher angekündigt werden sollten. „Da hält sich aber kaum einer dran“, so Tabbert vergnügt. Es werde aber darauf geachtet, dass sie kurz, von allgemeinem Interesse und sachlich seien. Beleidigungen oder persönliche Angriffe seien tabu. Für Tabbert sei es aber selbstverständlich, die Einwohner bei anstehenden Entscheidungen sprechen zu lassen. „Die Bürger kommen natürlich wegen der aktuellen Situation. Das ist ganz klar.“

Eckhardt Tabbert (Foto: NK-Archiv)

Der Städte– und Gemeindetag Mecklenburg–Vorpommern hat dazu übrigens eine ganz andere Einstellung. Dieser empfiehlt, keine Fragen zu nachfolgenden Tagesordnungspunkten zuzulassen, um den ohnehin hohen Druck auf die Kommunalpolitiker nicht noch zu erhöhen.

In anderen Bundesländern dürfen Gemeinden das Rederecht indes weniger selbst festlegen. Die Gemeindeordnung für Schleswig–Holstein regelt beispielsweise explizit, dass die Gemeindevertretung Fragen von Einwohnern zu Beratungsgegenständen zulassen muss.