Elektro-Roller

Polizei ermahnt — Rollerfahrt zu zweit ist verboten

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Mit E–Scootern lassen sich allerhand schöne Dinge anstellen, aber nicht alles ist erlaubt. Alkohol oder Drogen sind strengstens untersagt.
Veröffentlicht:19.05.2023, 18:03

Von:
  • Susanne Böhm
Artikel teilen:

Es ist verboten, zu zweit mit einem Elektro–Roller zu fahren. Darauf weist die Polizeiinspektion Neubrandenburg auf Nachfrage hin, nachdem am Friedrich–Engels–Ring zwei junge Männer auf einem Roller unterwegs waren.

„Gemäß Paragraf elf der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung muss der Führer eines Elektrokleinstfahrzeuges einzeln hintereinander fahren, und gemäß Paragraf acht ist die Personenbeförderung für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet“, teilt Polizeisprecherin Diana Krüger mit.

Alkohol- und Drogenverbot gilt auch für E-Roller-Nutzung

Wer einen Beifahrer auf einem Roller mitnimmt, begehe eine Ordnungswidrigkeit. „Gefährlich ist es, weil bei zwei fahrenden Personen auch zwei Personen versuchen, das Gleichgewicht zu halten und zu beeinflussen.“ Überlastete Roller seien aus polizeilicher Sicht jedoch gar nicht mal das Hauptproblem. Viel schlimmer sei es, wenn Rollerfahrer betrunken sind oder Drogen genommen haben.

„Viele E–Scooter–Fahrer denken, dass für sie die Promillegrenze, wie auch für Radfahrer — also 1,6 Promille–Grenze gilt. Aber: Für den Fahrer eines Elektrokleinstfahrzeuges gilt die Promillegrenze von 0,5 Promille für eine Ordnungswidrigkeit und 1,1 Promille für eine Straftat“, so Diana Mehlberg.

Unter Umständen werde Roller–Sündern auch der Pkw–Führerschein entzogen. Laut Tatbestandskatalog des Kraftfahrt–Bundesamts ist es auch verboten, einen Anhänger am Roller zu befördern, sich mit dem Roller an ein fahrendes Fahrzeug zu hängen oder Fußgänger zu behindern oder zu gefährden.