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Drogenbande

Prozess gegen Kokain-Bande – wann fällt das Urteil?

Neubrandenburg / Lesedauer: 4 min

Es geht um Drogenhandel und abgehörte Handys – seit über einem Jahr läuft das Verfahren gegen vier Männer in Neubrandenburg. Bis zum Urteil könnten noch Monate vergehen. Warum?
Veröffentlicht:09.05.2022, 17:58

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Der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer am Neubrandenburger Landgericht, Henning Kolf, verkündet am Montag seinen Fahrplan für die nächsten Verhandlungstage. Einiges davon, der Richter betont das extra, habe er in seinem Urlaub organisiert. Denn schließlich, gewährt der Jurist Einblick in sein Gefühlsleben, „wollen wir hier irgendwann auch fertig werden“.

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Drogenhandel an der Seenplatte

Der Einwand scheint berechtigt. Denn das von Kolf geleitete Verfahren startete in seinem ersten Anlauf bereits im Mai des vergangenen Jahres – bis sich nach einigen Verhandlungstagen, die geprägt waren von viel Streiterei, der Vorsitzende Richter krank meldete und im September unter neuer Leitung alles von vorn beginnen musste.

Angeklagt sind vier Männer, denen die Staatsanwaltschaft Schmuggel und Handel mit Rauschgift vorwirft. Von April bis November 2020 sollen sie Kokain aus den Niederlanden „importiert“ haben. Ermittler sind den Angeklagten, die unter anderem aus Rosenow und Stavenhagen stammen, durch Handy-Überwachung auf die Spur gekommen. Drei Männer sind im Herbst 2020 festgenommen worden. Bei Durchsuchungen waren etwa zwei Kilogramm Kokain gefunden worden, dessen Marktwert auf eine sechsstellige Summe geschätzt wurde. Auch Tausende Euro Bargeld wurden sichergestellt.

Rechtsanwälte halten Daten für nicht verwertbar

Die Vorgehensweise war immer ähnlich, beschrieb der Staatsanwalt im ersten Prozessanlauf, als er am vierten Verhandlungstag endlich zum Verlesen der Anklage kam. Einer der Männer fungierte als Geldgeber – die Rede ist immer wieder von 32 000 Euro pro Fuhre und einem eingeführten Kilogramm Kokain. Die anderen waren als Zwischenhändler oder Kuriere tätig. Unterwegs waren sie mit präparierten Autos, in denen fantasievoll und trickreich Verstecke ausbaut wurden.

Der Protest der Rechtsanwälte richtete sich seit Prozessbeginn mit Vehemenz gegen die Verwertung der entschlüsselten Handydaten. Diese „heimliche Infiltration von Mobiltelefonen“ greife schwerwiegend in Persönlichkeitsrechte ein, hieß es unter anderem. Denn dass die Ermittler den Männern überhaupt auf die Spur kommen konnten, haben sie französischen Kollegen zu verdanken.

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Chatprotokolle und abgehörte Handys

Der Prozess gegen die möglichen Dealer von der Seenplatte steht im Zusammenhang mit einer aufsehenerregenden Datenabfang-Aktion französischer Ermittler, die sogenannten EncroChat-Daten. Die Daten hatten die Franzosen 2020 gewonnen, weil sie einen Server für sogenannte Krypto-Handys geknackt hatten, die von Kriminellen genutzt wurden und lange als abhörsicher galten.

Die Verteidiger halten diese Datenabfangaktion für illegal. So auch am Montag wieder. Das Gericht hatte aus Zeitgründen für einige Akten mit den Niederschriften der Chatprotokolle das „Selbstleseverfahren“ angeordnet. Doch es kommt, wie es kommen musste, reflexartig kündigen die Anwälte aller vier Angeklagter Widerspruch an. Der Grund ist immer derselbe: Die nach Auffassung der Verteidiger geltende Unverwertbarkeit der geknackten Daten.

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Das kann durchaus als hartnäckig bezeichnet werden. Denn – erst im März hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit, entschieden, dass die von Frankreich übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Gegen die Nutzung der Daten als Beweismittel hatte ein verurteilter Drogenhändler aus Hamburg geklagt.

Schon nach Weihnachten hatte das Landgericht die Haftbefehle gegen drei der vier Angeklagten gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, wie ein Sprecher des Gerichts bestätigte. Die drei Männer haben zur Sicherheit Kautionen in Höhe von 5000, 50 000 sowie 100 000 Euro hinterlegt. Der vierte Angeklagte saß ohnehin nicht in U-Haft. Die Männer schmorten damals schon seit 13 Monaten hinter Gittern.

Das Gericht hat schon Verhandlungstage bis weit in den August hinein angesetzt. Ob dann Urteile gesprochen werden können, weiß jetzt noch niemand. Der Prozess wird am 30. Mai fortgesetzt.