Bürgerhaushalt

Rathaus will Extra–Budget für Wünsche der Altentreptower

Altentreptow / Lesedauer: 3 min

Nach den Vorstellungen der Verwaltung sollen ab 2024 die Altentreptower über ein Bürgerbudget selbst Geld verteilen können. Doch dieser Vorstoß wirft Fragen auf. 
Veröffentlicht:04.05.2023, 07:36

Von:
  • Tobias Holtz
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Der Haushalt für 2023 wurde erst vor wenigen Wochen von der Altentreptower Stadtvertretung beschlossen, da kommt die Verwaltung bereits mit einer Idee fürs kommende Jahr um die Ecke: Ein gesonderter Bürgerhaushalt soll etabliert werden, in dem pro Jahr 30.000 Euro bereitgestellt werden.

Geld von Spendenkonto soll mit einfließen

Das Besondere: Die Altentreptower könnten bei der Stabsstelle im Rathaus nicht nur Vorschläge einreichen, wofür das Geld eingesetzt werden soll, sondern dürften im Anschluss auch selbst darüber abstimmen, welche der beantragten Projekte oder Anschaffungen eine Förderung erhalten. Die Vorschläge mit den meisten Stimmen würden dann der Reihenfolge nach umgesetzt, solange bis das Budget aufgebraucht ist. Wobei es für ein einzelnes Vorhaben laut Beschlussvorlage nicht mehr als 10.000 Euro geben soll.

Wie Bürgermeisterin Claudia Ellgoth (parteilos) im jüngsten Bauausschuss erklärte, will sich Altentreptow dabei am Vorbild der Stadt Bützow orientieren. Dort wird mit dem Bürgerhaushalt im Rahmen des von der EU geförderten Rostocker Universitätsprojektes „EmPaci“ bereits seit 2019 gearbeitet.

Mit dem Spendenkonto „Treptower Träume“ hatte die Stadt bereits im vergangenen Jahr einen Versuch gestartet, einige kleinere Wünsche der Altentreptower, die nicht im regulären Haushalt auftauchen, zu erfüllen. „Doch die gesammelten Gelder müssen relativ zeitnah und zweckbestimmt ausgegeben werden, was uns zuletzt vor so manche Herausforderung gestellt hat“, so Ellgoth. Über den Städte– und Gemeindetag sei die Kämmerei dann auf die Option des Bürgerhaushaltes aufmerksam geworden. Die rund 13.200 Euro, die bis jetzt an Spenden eingegangen sind, sollen in das geplante Budget übertragen werden, sofern die Stadtvertretung grünes Licht dafür gibt.

Verwaltung will Vorschläge vor Abstimmung filtern

„Natürlich können wir das Geld nur zur Verfügung stellen, wenn es der finanzielle Handlungsspielraum zulässt und der Ergebnishaushalt für das laufende Jahr ausgeglichen ist“, hob Ellgoth hervor. Außerdem entscheidet die Verwaltung, welche Vorschläge in einer Broschüre veröffentlicht und zur Abstimmung gestellt werden. So ist im Entwurf für die zugehörige Haushaltssatzung vorgeschrieben, dass die Ideen der Allgemeinheit zugutekommen müssen. Nach Möglichkeit sollten sie durch eine einmalige Investition realisierbar sein und keine unverhältnismäßigen oder kontinuierlichen Folgekosten verursachen.

In der Kreisstadt Neubrandenburg hat gerade erst die SPD–Fraktion versucht, ein jährliches Bürgerbudget über 100.000 Euro zu schaffen. Doch fast alle anderen Fraktionen stimmten dagegen, wenngleich sie der Intention dahinter nicht ablehnend gegenüberstanden. Allerdings machte Claudia Ellgoths Amtskollege Silvio Witt (parteilos) auf der jüngsten Stadtvertretersitzung klar, dass ein Bürgerbudget nach Einschätzung des Rechtsamtes mit der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg–Vorpommern, die derzeit novelliert wird, nicht vereinbar sei.

Ein Punkt, den auch die Linksfraktion monierte und gleichzeitig dafür warb, auf Landesebene Druck zu machen, damit die Kommunalverfassung geändert wird. Von der CDU–Fraktion wurde hingegen das Vergabeverfahren per öffentlicher Abstimmung als kritisch eingeschätzt. Auf diese Weise würden große Organisationen oder Vereine mit entsprechend mehr Mitgliedern bevorzugt. Außerdem seien die Stadtvertreter genau dafür gewählt, solche Entscheidungen zu treffen.

„In Bützow funktioniert es doch auch“

Claudia Ellgoth kann die Argumentation im Neubrandenburger Stadtparlament aber nicht so recht nachvollziehen. „In Bützow funktioniert es doch auch, und dort gilt dieselbe Kommunalverfassung“, so die Rathauschefin gegenüber dem Nordkurier. Es handele sich bei dem Bürgerbudget um einen freiwilligen Zuschuss, der wie bei der Zuwendungsrichtlinie gewährt werde, nur eben mit dem Unterschied, dass am Ende die Altentreptower entscheiden, welche Projekte finanzielle Unterstützung erhalten.

„Sollte es rechtliche Gründe geben, die gegen die Einführung eines Bürgerhaushaltes sprechen, lassen wir uns gerne eines Besseren belehren. Aber solange es von der Rechtsaufsichtsbehörde keine Einwände gibt und die Stadtvertretung zustimmt, ziehen wir die Sache durch und bereiten noch in diesem Jahr einen Aufruf vor“, so Ellgoth.