Zwischenfall mit Hunden

Rottweiler sollen auf Hundehalter losgegangen sein

Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

In Neubrandenburg gilt Leinenzwang. Allerdings gab es jetzt wieder einen Zwischenfall mit zwei Rottweilern, die frei herumliefen.
Veröffentlicht:05.02.2019, 15:53
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  • Author ImageMirko Hertrich
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Zwei große freilaufende Rottweiler haben schon mindestens ein Mal in Neubrandenburg für Angst bei einem Hundebesitzer gesorgt. Im Juli vergangenen Jahres bedrängten die Hunde einen jungen Mann im Katharinenviertel. Nun kam es in der Viertorestadt offenbar mit den selben Tieren zu einem erneuten Zwischenfall, bei dem die bis zu 60 Kilogramm schweren Hunde auch zugeschnappt haben sollen.

Ein Neubrandenburger, der sich an den Nordkurier wandte, war am Montag vergangener Woche am frühen Abend mit seinem Hund auf dem Radweg von der Oststadt in Richtung Mühlendamm unterwegs. „Es war stockdunkel, aber ich sah aus großer Entfernung schemenhaft etwas sehr schnell auf mich zukommen“, erzählt der athletisch-kräftige Mann.

Geistesgegenwärtig nahm er seinen deutlich kleineren Jack Russel Terrier und hielt ihn über den Kopf, um ihn vor den Rottweilern zu schützen. „Von den Haltern war nichts zu sehen, nur Rufe habe ich gehört“, erzählt er. Die Tiere versuchten offenbar an den kleineren Hund zu gelangen und sprangen an dem Mann hoch. Dabei schnappten sie seinen Darstellungen nach nach seinen Armen. Nur der dicken Winterjacke, die dabei in Fetzen ging, sei es zu verdanken, dass es bei kleineren Blessuren blieb.

„Zehn Minuten ging das so, bis die Tiere endlich zurückgerufen wurden“, erbost sich der Neubrandenburger. Der erfahrene Hundehalter blieb während dieser Zeit körperlich ruhig, um die Tiere nicht noch weiter zu reizen: „Aber natürlich habe ich den Besitzer lautstark aufgefordert, die Hunde zu beruhigen und anzuleinen.“ Seinen Worten nach ist es schon mehrfach zu Problemen mit dem Halter und dessen Tieren gekommen. Bislang sei es aber zu keinen Beißzwischenfällen gekommen.

Stadt prüft Maßnahmen

Der Betroffene wandte sich an das zuständige Ordnungsamt. „Der Fall ist uns bekannt und wird derzeit bearbeitet“, sagte Stadtsprecherin Anett Seidel. Grundsätzlich sei es nach solchen Vorfällen so, dass das Ordnungsamt den Sachverhalt ermittele. Erst nach einer Anhörung beider Parteien werde über Konsequenzen entschieden.

„In jedem Fall ist aber von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren auszugehen“, unterstreicht Seidel. Im schlimmsten Fall müsse der Amtstierarzt einschätzen, ob ein Hund als gefährlich einzustufen sei. Je nach Einschätzung könnten zudem Auflagen erteilt werden wie etwa Leinenzwang oder Maulkorbzwang. Eine weitere Maßnahme sei ein Wesenstest am Hund. „Danach entscheidet sich, ob fürs Halten und Führen des Hundes eine Erlaubnis gebraucht wird.“ Werde diese wiederum versagt, komme der Hund ins Tierheim.