Urteil

Saufkumpan niedergestochen – mehrjährige Haftstrafe

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Ein 33-Jähriger aus Demmin muss wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung mehrere Jahre hinter Gitter. Das Gericht blieb aber unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Veröffentlicht:19.01.2023, 13:54
Aktualisiert:19.01.2023, 13:57

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Für eine lebensgefährliche Messerattacke auf einen Mann in Demmin soll der Angeklagte für fünf Jahre ins Gefängnis. Der 33-Jährige sei des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, befand das Landgericht Neubrandenburg am Donnerstag.

Nur dank Notoperation überlebt

Der Angeklagte hatte vor Gericht gestanden, im vergangenen Sommer alkoholisiert mehrfach mit einem Messer auf seinen 48 Jahre alten Trinkkumpan eingestochen und diesen hilflos liegengelassen zu haben. Als Grund gab er an, dass das Opfer seine Mutter beleidigt habe. Ein Rentner fand den 48-Jährigen damals Stunden später, nur dank einer Notoperation überlebte das Opfer.

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Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Staatsanwältin, die sechs Jahre Haft für den Angeklagten verlangt hatte. Der Verteidiger des Angeklagten hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt, aber den Tötungsvorsatz seines Mandanten in Abrede gestellt. Bei der Tat handele es sich seiner Ansicht nach um nur eine gefährliche Körperverletzung, die durch die Beleidigung provoziert worden sei.

Aus dem Trinkermilieu bekannt

Angeklagter und Opfer waren in der Nacht zum 30. Juli vergangenen Jahres mit einem Dritten unterwegs zu einer Tankstelle, um Alkohol zu kaufen. Der aus Polen stammende 48-Jährige soll nach Angaben des Angeklagten Beleidigungen ausgestoßen haben, die der 33-Jährige dann mit dem Messer beantwortete. Beide waren in der Stadt aus dem Trinkermilieu bekannt.