Kriminalität
Schleuser wird nach Gefängnisstrafe abgeschoben
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Winfried Wagner
Das Landgericht Neubrandenburg hat in einer Berufungsverhandlung eine Gefängnisstrafe für einen Schleuser aus Georgien weitgehend bestätigt und damit den Weg für eine Abschiebung des Mannes freigemacht. Die Berufungskammer mit Richter Jochen Unterlöhner sprach den 46-jährigen Mann am Mittwoch des illegalen Einschleusens von Ausländern in zwei Fällen schuldig.
Migranten-"Taxi" zwischen Weißrussland und Deutschland
Der Mann, der seit seiner Festnahme vor einem Jahr in Ladenthin (Vorpommern-Greifswald) hinter Gittern sitzt, bekam zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Strafe noch im Gerichtssaal anerkannten.
Der Verurteilte war im Vorjahr als eine Art „Taxi“ für Migranten zwischen der polnischen Grenze zu Weißrussland und Deutschland unterwegs, wie er im Prozess gestand. „Ich war Taxifahrer, aber ich habe nicht gewusst, wer da hinten im Fahrzeug saß“, sagte er im Prozess. Ermittler vermuten, dass Schleuserbanden zwischen 3500 und 10.000 Euro an einer Schleusung verdienen, je nach Nationalität und Aufwand.
Der Angeklagte gab seinen Beruf mit Bauingenieur an. Er wäre aus politischen Gründen aus Georgien geflohen und habe in Polen gelebt, weil er dort Geld verdienen wollte. Seine Frau leite ein Seniorenheim bei Ankara in der Türkei, das er gebaut habe. Auch sein Sohn lebe in der Türkei.
Hoffnung auf Bewährung erfüllt sich nicht
Am 27. November 2022 war der Georgier in Ladenthin, einem Ort an der polnischen Grenze nördlich der A11, von der Bundespolizei gefasst worden, als er mit sechs Iranern im Auto über die Grenze kam. Zwei der Männer lagen im Kofferraum. Die Fahrt zuvor ging über rund 1000 Kilometer. Ermittlungen ergaben, dass der gleiche Fahrer auch schon Anfang November 2022 Flüchtlinge geschleust hatte, damals fünf Migranten aus Afghanistan. Das bestritt der Verurteilte aber.
Das Amtsgericht Pasewalk hatte den 46-Jährigen im Mai 2023 in erster Instanz zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Dagegen hatte der Georgier Berufung eingelegt, vielleicht hatte er sich eine Bewährungsstrafe erhofft. Dem erteilte Richter Unterlöhner gleich zu Beginn eine Absage: „Schleuser können in Deutschland keine Bewährungsstrafen mehr bekommen, weil das Schleuserunwesen beendet werden soll.“
Im Berufungsprozess gestand der Angeklagte nun auf Anregung des Gerichtes, dass er auch die erste Schleusung begangen hatte. Durch das Geständnis musste die Berufungskammer nicht noch einmal mehrere Zeugen hören. Deshalb wurde die Gesamtstrafe etwas reduziert.
Doch die zuständige Ausländerbehörde weiß ebenfalls Bescheid. Da der Verurteilte bisher nicht vorbestraft war, kann er zwar beantragen, nach dem Verbüßen von zwei Dritteln der Haft auf Bewährung und unter Auflagen freizukommen. In dem Fall würde er als verurteilter Täter aber sofort abgeschoben, hieß es von den zuständigen Behörden. Derzeit nimmt der 46-Jährige aber noch die Vorteile des deutschen Strafvollzugs in Anspruch. Dieser sei sicher etwas angenehmer als in seiner Heimat, räumte sein Anwalt ein.