Corona-Verordnung
Seenplatte prüft Ende der Ausgangssperre
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Auch in der Kreisverwaltung der Mecklenburgischen Seenplatte wird jetzt offenbar über die Rücknahme von Ausgangssperren und strengen Bewegungseinschränkungen im Radius von 15 Kilometern diskutiert. Nachdem sie im Nachbarkreis Vorpommern-Greifswald am Montag bereits zurückgenommen worden sind, wird in der Kreisverwaltung derzeit über die weiteren Schritte beraten. Schließlich würden die Maßnahmen auf den Vorgaben der einheitlichen Corona-Ampel fußen. "Mit der Landesregierung wird es aus diesem Grund noch heute eine Abstimmung geben, um das weitere Vorgehen zu prüfen", teilte Kreissprecherin Haidrun Pergande mit. Aktuelle Verbote könnten zumindest jederzeit widerrufen werden.
Update: Keine Ausgangssperren mehr in der Seenplatte ab Mittwoch
Die AfD-Fraktion im Kreistag Mecklenburgische Seenplatte forderte unterdessen eine umgehende Aufhebung entsprechender Corona-Weisungen. "Da gibt es seitens der Verwaltung nicht mehr viel zu prüfen, nachdem in anderen Bundesländern und Landkreisen solche Regelungen gekippt wurden, muss man nun in der Seenplatte Klagen zuvorkommen und Gerichtskosten aus Steuermitteln sparen", so der Fraktionsvorsitzende Robert Schnell.
Ebenso befürwortete Arnold Krüger von der Linksfraktion im Kreistag die Rücknahme der betreffenden Maßnahmen: "Nach den gerichtlichen Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Greifswald und der heutigen Allgemeinverfügungsrücknahme durch unseren Nachbarlandkreis Vorpommern-Greifswald, wäre dies jetzt ein konsequenter und richtiger Schritt."
Zuvor wurden die scharfen Regeln vom Landkreis Vorpommern-Greifswald außer Kraft gesetzt, nachdem das Verwaltungsgericht Greifswald einzelne Bürger von der Pflicht freigesprochen und die Regelungen grundsätzlich infrage gestellt hatte.
Nur mit „triftigem Grund” vor die Tür
Mit den Verschärfungen wollten die Kreise erreichen, dass zwischen 21 und 6 Uhr nur Leute mit „triftigen Gründen“ unterwegs sind. Dazu zählten die Arbeit oder medizinische Notfälle. Gleiches sollte für den 15-Kilometer-Radius vom Wohnort gelten. Beide Schutzmaßnahmen waren für Sieben-Tage-Inzidenzen von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner vereinbart worden. Diese Regel wäre an der Seenplatte am Montag eigentlich ausgelaufen. Doch kurz vorher war der „kritische Wert“ dann plötzlich auf 150 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche gesenkt worden. Aktuell gelten die Regeln in der Seenplatte bis zum 14. Februar.
Polizei kontrolliert an Landkreisgrenze
Bislang hatte die Kreisverwaltung der Seenplatte allen Widerständen zum Trotz an den Maßnahmen festgehalten. Am Sonntagnachmittag wurden Einreisende sogar noch an der Landkreisgrenze von der Polizei kontrolliert. Auch hatte sich mindestens ein Einwohner schriftlich an den Landkreis gewandt, um eine Rücknahme der Verbote einzufordern.
Am Sonntag hatte die Wochen-Inzidenz in Vorpommern-Greifswald bei 164,7 und an der Seenplatte bei 129 gelegen. Nicht betroffen vom juristischen Streit sind bisher die strengeren Regeln für Schulen und Kitas ab einer Wochen-Inzidenz von 150. Unterdessen wurden wieder neue Fälle in der Seenplatte gemeldet. So haben sich laut Gesundheitsamt sechs infizierte Lehrer und zwei Schüler aus der Regionalen Schule Woldegk mit dem Corona-Virus infiziert. Bis zum 5. Februar darf deshalb auch nicht mehr die 10. Klasse zum Präsenzunterricht. Die Notbetreuung wurde bis dahin ebenfalls ausgesetzt.
Landes-FDP fordet Aufhebung der Corona-Verordnungen
Auch die Landes-FDP hat sich für eine Aufhebung der verschärften Corona-Verfügungen in der Seenplatte ausgesprochen. „Nach dem Gerichtsurteil hat die FDP gefordert, dass auch in MV von der 15-Kilometer-Regelung Abstand genommen wird. Mit der Aufhebung der Beschränkungen für die Kläger durch das Verwaltungsgericht, sind die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Verordnung noch weiter gestiegen", sagte FDP-MV-Generalsekretär David Wulff in einer Pressemitteilung.
"Konsequenterweise müssen die mecklenburgische Seenplatte und die anderen Landkreise jetzt nachziehen und auch ihre Verordnungen aufheben, sodass Ausgangssperren und Bewegungsbeschränkungen im ganzen Bundesland fallen. Auch die Landesregierung ist in der Pflicht sich für die Aufhebung dieser Verordnungen einzusetzen, bevor noch mehr Bürgerinnen und Bürger den Weg über die Gerichte gehen müssen.“