Legalisierung Cannabis

Selbst Richter schon gegen Strafen für Joints

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Polizei und Justiz investieren viel in die Verfolgung von Besitzern illegaler Drogen. Ein Kampf, in dem es nur Verlierer gibt – wie ein aktuelles Beispiel zeigt.
Veröffentlicht:02.02.2021, 09:35

Von:
  • Thomas Beigang
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Schon wieder! Der Richter am Neubrandenburger Amtsgericht Jörg Landes sieht einen jungen Mann vor sich auf der Anklagebank sitzen, dem die Staatsanwaltschaft den Besitz von, wie es im Juristendeutsch heißt, Betäubungsmitteln vorwirft. Illegalen, versteht sich. Während der Durchsuchung der Wohnung des jungen Mannes in einer vorpommerschen Kleinstadt in der Seenplatte rückte der Mieter raus, wonach die Polizisten suchten. Aber erst, als die den Einsatz von Drogenspürhunden ankündigten. 0,1 Gramm Amphetamine und 15 Gramm Haschisch waren die eher spärliche Ausbeute der Durchsuchung.

+ + + Lesen Sie hier ein Pro & Contra zur Frage: Soll Cannabis für alle erlaubt sein? + + +

Nicht gerade der ganz große Fahndungserfolg, bei einem Marktwert von etwa acht Euro für ein Gramm „Gras“. Die Staatsanwaltschaft klagte dennoch an und Richter Landes „verknackte“ den 19-jährigen Delinquenten, der mit einer Verwarnung davonkam und 500 Euro an einen Verein zahlen muss, der sich der Therapie von Drogenabhängigen verschrieben hat.

Richter fordert Schluss mit dem Verbot

In etwa jeder fünften Verhandlung, die Jugendrichter Landes am Amtsgericht in der Vier-Tore-Stadt leitet, muss der 62-Jährige Urteile wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz fällen. „Viel zu viele“, sagt der Jurist, der nach mehr als drei Jahrzehnten auf dem Richterstuhl zu der Erkenntnis gekommen ist, den Genuss von Haschisch und Marihuana nicht mehr zu dämonisieren.

„Schluss mit dem Verbot“, fordert Landes und sieht sich dabei in Gesellschaft vieler Politiker und Juristen. Zum einen wegen der bestehenden Ungerechtigkeit, mit der die Gesellschaft über die verschiedenen Rauschmittel einen unterschiedlichen Bann verhängt. „Wer zehn Stiegen Schnaps im Kofferraum durch die Gegend fährt, bleibt unbehelligt, aber wer einen Joint besitzt, gegen den wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das kann man nicht mehr verstehen“.

2020 gb es 1371 Drogen-Anzeigen in der Seenplatte

Zudem, wirft sich der Jurist weiter für eine Cannabis-Legalisierung in die Bresche, könne so auf einen Schlag einem großen Teil der Beschaffungskriminalität der Boden entzogen werden. Landes hat sich, aus beruflichen Gründen, versteht sich, vor Jahren mal einen Gang durch den für seine Drogenszene berüchtigten Görlitzer Park in Berlin gegönnt. „Unglaublich“, so sein Fazit. Viele Dealer wären dort verschwunden, wenn „Gras“ nicht mehr verboten wäre.

Denn immer noch hält sich nicht nur in Kiffer-Kreisen die Mär hartnäckig am Leben, der Besitz geringer Mengen Cannabis sei erlaubt. „Das stimmt nicht“, stellt die Sprecherin der Neubrandenburger Polizei, Diana Mehlberg, klar und verweist auf den Paragraf 29 des geltenden Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln. Darin heißt es, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Was der Fall sein kann, wenn ein Arzt Cannabis als Medizin verschreibt – seit mehreren Jahren mögliche Praxis in Deutschland.

Dunkelziffer bei Drogendelikten sehr hoch

Im vergangenen Jahr haben allein im Landkreis der Seenplatte Polizeibeamte 1371 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz schreiben müssen, 517 davon in der Kreisstadt Neubrandenburg. Die Dunkelziffer ist riesengroß, und mit permanenter Strafverfolgung lässt sich das Problem nicht lösen, weiß Richter Landes ganz genau. „Die Zahl der Prozesse wegen dieser Delikte wird ja nicht weniger.“

Dabei müssen Besäufnisse als das viel größere Problem in der Gesellschaft angesehen werden. Etwa jede dritte Gewalttat – mit oft schlimmen Folgen für die Opfer – geht unter dem Einfluss von viel zu viel Alkohol über die blutige Bühne. Aber weder der Besitz noch der Genuss von Alkohol stehen unter Strafe – und der Erwerb schon gar nicht.