Polizei korrigiert sich

Sexuelle Nötigung einer Minderjährigen in Tützpatz – es gibt doch Ermittlungen

Tützpatz / Lesedauer: 2 min

Erst sprach die Polizei von „Panikmache“, dann musste sie sich korrigieren. Es gibt Ermittlungen wegen sexueller Nötigung einer Minderjährigen. Wie konnte dieser Fehler passieren?
Veröffentlicht:09.06.2023, 17:27

Von:
  • Lisa Gutzat
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Nachdem die Polizei am Donnerstag Gerüchte aus Tützpatz bei Altentreptow auf Nordkurier-Anfrage als „Panikmache“ bezeichnet hatte, teilte Polizeisprecherin Diana Krüger am Freitag mit, dass es doch Ermittlungen wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung gebe. Bereits am 3. Mai sei eine entsprechende Strafanzeige deswegen eingegangen. Doch warum behauptete die Polizei noch am Donnerstag, es gebe keine Ermittlungen? Das liege laut Krüger am Zeitraum ihrer Recherche im Dienstcomputer. Die Suche sei nur auf vier Wochen beschränkt gewesen, so die Polizeisprecherin. 

Mutter des mutmaßlichen Opfers meldet sich beim Nordkurier

Der Tatverdächtige soll demnach eine Gruppe Jugendlicher zu sich nach Hause eingeladen haben. In der Wohnung des Mannes sei es nach Krügers Angaben dann zu einer sexuellen Nötigung zum Nachteil des noch minderjährigen Mädchens gekommen. Die Ermittlungen in diesem Fall laufen derzeit in der Kriminalpolizeiinspektion Neubrandenburg, heißt es weiter.

Auch die Mutter des Mädchens wandte sich am Freitag an den Nordkurier und schilderte, was ihrer Tochter passiert sein soll. Sie habe nach eigenen Angaben auch die Strafanzeige gestellt sowie bereits Kontakt mit der Schule in Tützpatz aufgenommen und sie von dem Vorfall der mutmaßlichen sexuellen Nötigung in Kenntnis gesetzt. Die Konsequenz sei, dass nun ab einer bestimmten Uhrzeit die Pforten verschlossen würden, so die Mutter.

Polizei gibt Hinweise an Eltern

In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Eltern darum, mit ihren Kindern zu sprechen, dass Lockversuche durch Süßigkeiten, Videospiele, Geld oder auch Alkohol gefährlich sind. Die Kinder sollen nicht mit diesen Personen mitgehen, auch nicht mit Ihnen reden. Im Zweifel können Sie um Hilfe schreien oder wenn möglich die Polizei anrufen.