Stadtwerke

So wird die Soforthilfe für Gaskunden in Neubrandenburg umgesetzt

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Im Dezember übernimmt der Staat als Teil des Entlastungspakts den Abschlag beim Gas. Für Kunden der Stadtwerke Neubrandenburg gestaltet sich die Umsetzung aber unterschiedlich.
Veröffentlicht:23.11.2022, 05:38
Aktualisiert:23.11.2022, 06:43

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Viele Gaskunden der Neubrandenburger Stadtwerke (neu.sw) profitieren automatisch von der staatlichen Einmalzahlung zum Jahresende. Um Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, erhalten Gaskundinnen und -kunden im Monat Dezember oder spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert, teilten die Stadtwerke zu Wochenbeginn mit. Sie entspricht den Angaben zufolge einem Zwölftel des prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1.  Dezember gültigen Brutto-Arbeitspreis. Auch ein Zwölftel des Grundpreises werde vom Staat übernommen.

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Bei Stadtwerke-Kunden, die einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, werde der Dezemberabschlag nicht eingezogen, hieß es. Wer die Zahlungen monatlich selbst vornehme, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müsse die Zahlungen für Erdgas für Dezember nicht leisten. Bei allen Kunden, die monatlich abgerechnet werden und daher keine Abschläge zahlen, erfolge die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

Neuwoges-Mieter bekommen später eine Erstattung

Die Soforthilfe erhalten laut neu.sw auch größere Unternehmen und Einrichtungen – sogenannte RLM-Kunden. Wohnungsunternehmen, Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen würden beispielsweise unabhängig vom Verbrauch ebenfalls entlastet. Die Entlastung betrage ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022.

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Auch die Mieterinnen und Mieter der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft (Neuwoges) profitieren von der Dezember-Soforthilfe zur Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden, bei der es sich nach Angaben des kommunalen Unternehmens um den ersten Schritt der sogenannten Gas- und Wärmepreisbremse handele. Durch die Neubrandenburger Stadtwerke als Versorger der Immobilien der Neuwoges werde ein „im Detail noch zu bestimmender Betrag“ der Gas- beziehungsweise Wärmerechnungen zum Jahresende an die Neuwoges gutgeschrieben.

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Für die Mieterinnen und Mieter der Neuwoges ändere sich damit im Dezember noch nichts – sie zahlten ihre normale Miete nebst Betriebs- und Heizkostenvorauszahlung. In der im kommenden Jahr vorzunehmenden Abrechnung für 2022 werde der Erlass des Energieversorgers dann berücksichtigt und den Mieterinnen und Mietern gutgeschrieben. Darüber hinaus erhalten bis voraussichtlich 2.  Dezember alle Mieterinnen und Mieter des größten Neubrandenburger Vermieters nach dessen Angaben ein Informationsschreiben, welche konkreten Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen ab Januar 2023 zu zahlen sein werden.

Beschaffungskosten haben sich verzwölffacht

Die Bundesregierung plant weitere Entlastungen für Endkunden angesichts von massiv steigenden Preisen für Gas, Strom und Fernwärme. Konkret ist bei der Gaspreisbremse geplant, dass für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, und zwar für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Wer mehr verbraucht, zahlt die Tarife, die jüngst unter anderem von den Neubrandenburger Stadtwerken stark angehoben wurden.

Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen durch hohe Gaspreise wird laut neu.sw angesichts der „historisch hohen Energiekosten“ nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die Energieversorger für Gas zahlen müssten, hätten sich im Vergleich zum Jahresanfang 2021 verzwölffacht. Der kommunale Versorger rechnet auch damit, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter teuer bleiben.