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Angriff auf Afrikaner

Staatsanwaltschaft hält sich nach Attacke in Friedland bedeckt

Friedland / Lesedauer: 2 min

In Friedland wurden zwei Eritreer angegriffen. Schnell machten Gerüchte die Runde, dass die Angreifer bereits vorbestraft sein. Der Nordkurier hat nachgefragt.
Veröffentlicht:26.04.2018, 16:08

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Noch weiß niemand genau, was sich wirklich am Friedländer Mühlenteich abgespielt hat. Doch es gibt noch Fragen. So herrscht Verwunderung darüber, dass in Friedland zwei Hunde am Teich frei umher laufen und zwei Männern hinterher laufen konnten. Hätten sie nicht an der Leine sein müssen? Oder aber haben die Tatverdächtigen, wenn sie denn so polizeibekannt sind, womöglich gegen Bewährungsauflagen verstoßen?

Anleinpflicht in MV?

Der Friedländer Mühlenteich war in der vergangenen Woche in die Schlagzeilen geraten. Hunde sollen auf zwei Eritreer gehetzt worden sein. Zwei Personen werden beschuldigt, die Männer geschlagen zu haben. Laut Polizei haben die Tatverdächtigen abfällige Bemerkungen in Richtung der Eritreer gemacht. Es wird nun auch ermittelt, ob die Hunde tatsächlich gehetzt worden, oder aber ob sie ihrem Spieltrieb gefolgt sind.

Dass die Hunde frei herum liefen, liegt offenbar in der Hundehalterverordnung von Mecklenburg-Vorpommern begründet. Laut Bürgermeister Wilfried Block müsse der Hund nicht angeleint sein, sich aber im „Machtbereich“ des Besitzers befinden. In der Verordnung steht, dass der Halter körperlich und geistig in der Lage sein muss, den Hund jederzeit so zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden.

Leinenzwang schon länger im Gespräch

Über eine Art Leinenzwang haben sich Wilfried Block zufolge nun auch die Mitglieder im Asylbeirat unterhalten. Nicht von allen sei dies positiv bewertet worden. „Wir als Stadt arbeiten aber gerade an einer Satzung zu diesem Thema. Die kommt dann in die Ausschüsse und in die Stadtvertretung“, so Wilfried Block. Diese neue Satzung habe aber nicht mit dem jüngsten Vorfall am Mühlenteich zu tun. Daran werde schon länger gearbeitet, betont er.

Eine Nachfrage des Nordkurier bei der Neubrandenburger Staatsanwaltschaft war hingegen nicht so ergiebig. Auf die Frage, inwiefern die beiden Tatverdächtigen auf Bewährung seien, ob sie gar schon Haftstrafen abgesessen oder Auflagen haben, hieß es knapp: „Ihre Anfrage richtet sich der Sache nach auf Mitteilung von Informationen aus dem Vorstrafenregister der Beschuldigten. Derartige Auskünfte sind jedoch im Stadium des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht zulässig.“