Ermittlungen
Strafmaß für Drosten–Pöbler noch offen
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Frank Wilhelm
Als Deutschlands berühmtester Virologe, Prof. Christian Drosten, Ende Juni 2022 auf einem Zeltplatz in der Mecklenburgischen Seenplatte angepöbelt wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg ein schnelles Ergebnis ihrer Ermittlungen in Aussicht gestellt. Dies klang seinerzeit nach nur wenigen Wochen, in denen feststehen sollte, mit welcher Strafe die drei Berliner belegt werden, nachdem sie den Mediziner der Charité unter anderem mit dem Begriff „Massenmörder“ beschimpft hatten.
„Ermittlungen kurz vor dem Abschluss“
Doch mittlerweile sind mehr als acht Monate vergangen und die Staatsanwaltschaft kann immer noch kein endgültiges Ergebnis verkünden. „In dem Verfahren zum Nachteil Drosten stehen die Ermittlungen kurz vor dem Abschluss“, hatte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Andreas Lins, kürzlich auf Nachfrage erklärt. Das war Mitte Januar.
Doch auch jetzt, Mitte März, konnte Beatrix Heuer, die amtierende Leiterin der Staatsanwaltschaft, keine abschließende Auskunft geben: Derzeit „befinden sich die Sachakten ... zur Einsichtnahme durch einen Verfahrensbeteiligten, so dass eine abschließende Bearbeitung gegenwärtig nicht erfolgen kann.“ Heißt im Klartext, ein Verteidiger der drei Beschuldigten, zwei Frauen und ein Mann im Alter zwischen 33 und 49 Jahren, prüft die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die offensichtlich ihre Beweiserhebung abgeschlossen hat.
Zwischen Strafbefehl und Prozess ist alles möglich
Verantworten muss sich das Trio aus der Hauptstadt wegen Beleidigung sowie „Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz“. Letzteres steht im Zusammenhang damit, dass die Pöbler auch Fotos von Christian Drosten geschossen haben sollen. Um das zu prüfen, waren die Handys der Beschuldigten eingezogen und durch das Landeskriminalamt (LKA) ausgelesen worden. Allein diese Prüfung sowie die anschließende Auswertung der Daten durch die Kripo Neubrandenburg zogen sich monatelang hin.
Welche Strafe das Trio zu erwarten hat, ist völlig offen. Normalerweise käme ein Strafbefehl in Betracht, erklärte ein Anwalt auf Nordkurier–Anfrage. Haben die Beschuldigten aber eventuell bereits Vorstrafen, sei es durchaus möglich, dass es zu einem Prozess kommen könnte. Möglicherweise wolle die Staatsanwaltschaft mit einem Prozess auch beweisen, dass sie die Beschimpfungen gegen Drosten nicht als Lappalie abtut.