Schuldunfähig?

Syrer steht nach Messerangriff auf Polizisten in Neubrandenburg vor Gericht

Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Die Staatsanwaltschaft will erreichen, dass der 23-Jährige auf Dauer in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.
Veröffentlicht:06.07.2020, 18:10
Aktualisiert:06.01.2022, 19:41

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Nach einem Messerangriff auf einen Polizisten im Januar hat am Montag ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen den mutmaßlichen Täter am Landgericht Neubrandenburg begonnen. Die Staatsanwaltschaft will so erreichen, dass der 23-Jährige wegen der von ihm ausgehenden Gefahr für die Allgemeinheit auf Dauer in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.

Der Beschuldigte sei wegen einer „krankhaften seelischen Störung“ nicht schuldfähig, wie der Anklagevertreter sagte. Dem 23-Jährigen wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Der Mann war im Januar laut Staatsanwaltschaft bereits vorläufig in einer Psychiatrie in Neubrandenburg untergebracht. Dort sei er am 20. Januar geflohen und mit einem Obstmesser zum Revier in Neubrandenburg gegangen, „um jemanden zu töten“.

Auf Polizisten eingestochen

Dort habe ihm bei Dunkelheit der Leiter der Dienstgruppe die Tür geöffnet. Der Mann habe unvermittelt und „in Tötungsabsicht“ auf ihn eingestochen. Der 34-jährige Beamte konnte ausweichen und den Angreifer mit Hilfe von Kollegen kurz danach überwältigen.

Nach der Verlesung des Antrages der Staatsanwaltschaft wurde am Montag die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Da der psychiatrische Gutachter nicht teilnehmen konnte, soll das Verfahren am 27. Juli fortgesetzt werden.

Dann sollen auch Polizisten als Zeugen gehört werden. Die Entscheidung über eine dauerhafte Unterbringung soll wieder öffentlich verkündet werden, sagte eine Gerichtssprecherin. Sollte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, würde wegen „Schuldunfähigkeit“ kein Strafprozess mehr stattfinden.