Tiefflieger schrammen an Zachows Kirche vorbei
Zachow / Lesedauer: 2 min

Tim Prahle
Vom „Luftangriff auf Zachow“ spricht Hans-Jörg Bose recht dramatisch, wenn er die Erlebnisse der vergangenen Woche schildert. Er sei gerade in der Werkstatt gewesen, als ihn das Donnern eines Kampfflugzeugs vor die Tür zog. Kurz darauf sei noch ein zweiter direkt über das Dorf geflogen. „Es war ein wahnsinniger Schreck“, betont er. Umgehend hatte er sich an das sogenannte Fluglärmtelefon gewandt. „Dort konnten sie zwar die beiden Tornados auf dem Radar sehen, wusste aber nicht, in welche Höhe sie über das Dorf flogen“, sagt Bose.
Tiefer als 150 Meter geht es nicht
Beim Luftfahrtamt der Bundeswehr gibt es etwas Aufklärung. Demnach sei am Freitagvormittag ein Kampfflugzeug des Typs Tornado „im Rahmen eines Routineübungsfluges über die Ortschaft Zachow“ geflogen, teilt ein Sprecher nach Auswertung der Radardaten mit. Ein zweites Flugzeug hätten die Daten nicht gezeigt.
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Die Flughöhe des einen gesicherten Tornados betrug dabei gerade mal etwa 180 Meter. Bemerkenswert, denn selbst in dünn besiedelten gebieten ist eine Mindesthöhe von 300 Metern vorgeschrieben. Nur innerhalb es vom Bundesministerium für Verteidigung streng limitierten Kontingents dürfen die Flugzeuge diese Höhe unterschreiten und bis auf 150 Meter herunter.
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Nach Angaben des Luftfahrtamtes der Bundeswehr hat diese Genehmigung durchaus vorgelegen. Auch den Sinn und Zweck der Tiefflüge verteidigt die Bundeswehr. „Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fundierte fliegerische Ausbildung und kontinuierliches Üben“, teilt sie mit.
Viele Anrufe beim Fluglärmtelefon
Selbstverständlich werde beim militärischen Flugbetrieb generell versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. „Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen“, erläutert der Sprecher des Luftfahrtamtes.
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Hans-Jörg Bose ist mit seiner Beschwerde zumindest in guter Gesellschaft. Nach Angaben der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr steigt die Anzahl der Anrufe beim Fluglärmtelefon kontinuierlich. Im Jahr 2019 waren es bereits über 10.000 „Wahrnehmungen“ der Bundeswehrflüge. Ein Teil davon entfalle auf die Kategorie: „Erschrecken durch plötzlichen Überflug tieffliegender Luftfahrzeuge.“