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Tierschutz

Tierheimleiter fordern Kastration für freilaufende Katzen

Altentreptow / Lesedauer: 4 min

Demmin und Altentreptow haben ein Katzenproblem. Es gibt viel zu viele von ihnen. Eine Katzenschutzverordnung könnte für Abhilfe sorgen.
Veröffentlicht:02.11.2022, 05:58

Von:
  • Kai Horstmann
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Schon seit gut zwei Jahren schlagen die ehrenamtlichen Helfer vom Tierschutzverein Altentreptow Alarm, weil ihr Tierheim mit Katzen überfüllt ist. Anfang Oktober waren die Katzengehege alle belegt, sodass sich der Verein dazu entschloss, einen Aufnahmestopp für Katzen zu verhängen (der Nordkurier berichtete). Es gibt indes nicht nur dringenden Handlungsbedarf, sondern auch eine scheinbar gute Lösung.

Vereine sind für eine Katzenschutzverordnung

„In ganz MV gibt es derzeit eine regelrechte Katzenschwemme. Nicht nur unser Tierheim ist wegen der Katzen voll ausgelastet, sondern das ist in unserem Bundesland generell der Fall. Deshalb fordern wir eine Katzenschutzverordnung“, sagt die Vereinsvorsitzende Dr. Susann Räth. Auch Kerstin Lenz würde eine Katzenkastrationsverordnung für den Einsatzbereich des Tierschutzvereines Demmin, dem sie vorsteht, sehr begrüßen.

Zu viele Katzen bedrohen auch die Vogelwelt

Hauptpunkt solch einer Verordnung wäre laut Räth eine Kastration der Katzen, so die Vereinsvorsitzende. Denn die hohe Katzenpopulation hat Folgen: Diese bedroht unter anderem die Vogelwelt, weil Katzen nicht nur Vögel fangen, sondern auch gerne die Nester plündern.

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Zudem sind viele von ihnen erkrankt, vor allem an Katzenschnupfen. „Viele Katzen geben ein elendiges Bild ab. Da muss man als Tierfreund helfen. Das kostet nicht nur den Tierschutzverein sehr viel Geld, sondern belastet auch die Haushaltskasse des Ordnungsamtes“, erläutert Susann Räth. „Auch die ehrenamtlichen Helfer wenden viel Zeit und Kraft auf.“

Tierschützer sehen Katzenhalter in der Pflicht

Ursache für die hohe Katzenpopulation ist unter anderem der Mensch, der Katzen unkastriert als Freigänger draußen laufen lässt. So können sich die Katzen ungehindert vermehren. Katzenbabys werden dann von den Haltern kaum aufgenommen, sondern vielmehr in Stall und Scheune geduldet. Kastriert werden sie ebenfalls nicht, was für noch mehr Junge sorgt. Hinzu kommen die frei lebenden Katzen, die man nicht mit Wildkatzen verwechseln darf: „Katzen sind ganz klar Haustiere, um die sich ein Besitzer kümmern muss“, stellt die Vereinsvorsitzende fest. „Es kann nicht sein, wenn er dieser Verantwortung nicht nachkommt, dass Tierschutzverein und Ordnungsamt die Kosten dafür tragen sollen.“

Regelmäßige Aktionen zur Kastration

Eine Katzenschutzverordnung sollte nach ihrer Meinung regeln, dass bei Kastrationsaktionen freilaufende Katzen eingefangen werden. Dazu sollte man in regelmäßigen Abständen an verschiedenen Plätzen und Straßen aktiv werden. Zugleich sollte die Kommune in der Verordnung den Besitzer einer Katze dazu verpflichten, diese kastrieren zu lassen, wenn sie Freigänger ist. Somit könne ein Katzenbesitzer nicht klagen, wenn sein Tier bei einer Kastrationsaktion zeugungsunfähig gemacht wird.

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„Kastration ist aktiver Tierschutz, weil es Vögel schützt und dazu beiträgt, das Katzenelend zu verringern“, sagt Susann Räth. Jedoch seien bislang alle Versuche gescheitert, solch eine Katzenschutzverordnung beim Landkreis für das Amt Treptower Tollensetal durchzusetzen. Das scheitert auch an den Kosten, denn die Tierärzte müssten bezahlt werden, und es muss eine behördliche Erlaubnis vorliegen.

Thema zu unwichtig?

Obwohl der Tierschutzverein schon vor Jahren beim Kreisveterinäramt Neubrandenburg das Thema angesprochen hat, wurde noch nichts beschlossen. Vielmehr verliert sich die Zustimmung für solch eine Anordnung in den bürokratischen Prozessen. „Beim Landkreis schiebt sich jeder den Ball zu, entschieden wird aber nichts. Für Landtagspolitiker ist das Thema scheinbar zu unwichtig. Ich sprach zwar einige Politiker an, aber ohne nachfolgende Wirkung“, kritisiert Susann Räth. „Dass so eine Katzenschutzverordnung sinnvoll ist, zeigt sich in den Regionen, wo es die bereits gibt. Da gibt es keine überfüllten Tierheime.“

Landesweite Verordnung nicht erforderlich?

Kerstin Lenz vom Tierschutzverein Demmin erklärt, dass eine Kastrationsaktion in dem jeweiligen Gebiet per Aushang angekündigt werden muss. Wenn Katzen keinen Chip haben, werden sie kastriert und anschließend wieder ausgesetzt. Sollte das Tier gechipt und registriert sein, wird der Besitzer benachrichtigt. „80 Prozent der durch uns betreuten Katzen sind zutraulich und gut genährt. Das zeigt, dass sie an Menschen gewöhnt sind, die sich aber nicht ordnungsgemäß um ihre Tiere kümmern“, betont Kerstin Lenz. Laut ihrer Aussage soll Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) eine landesweite Lösung nicht für nötig halten. Dadurch werden die Landkreise gezwungen, sich selber eine Verordnung zu geben.

Antwort steht aus

Der Nordkurier bat den Landkreis in der vergangenen Woche am Donnerstag um eine Stellungnahme. Eine Antwort auf die Anfrage gibt es laut Pressesprecher Niels Henke frühestens in dieser Woche am Mittwoch.