Urteil im Missbrauchsprozess gefallen
Neubrandenburg / Lesedauer: 1 min

Thomas Beigang
Imr Prozess um schweren sexuellen Kindesmissbrauch in der Region Ueckermünde, der zum Missbrauchskomplex Münster (Nordrhein-Westfalen) gehört, ist am Donnerstag das Urteil gefallen. Der 35 Jahre alte Angeklagte aus Ueckermünde muss für acht Jahre und neun Monate hinter Gitter. Der Prozess hatte bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Weitere Einzelheiten zum Urteil folgen in Kürze.
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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen vor, einen Neunjährigen aus Münster 2019 vier Mal auf schwere Art und Weise sexuell misshandelt zu haben. Dafür war der Stiefvater aus Münster mit dem Jungen nach Vorpommern gereist und auch in andere Bundesländer, wie es von Ermittlern hieß. Die Männer hätten sich via Internet kennengelernt.
Angeklagter soll auch mit Stiefvater Bilder über den Missbrauch ausgetauscht haben
Der Prozess in Neubrandenburg hatte Anfang April begonnen. Die Öffentlichkeit war vor Verlesung der Anklage ausgeschlossen worden. Der Angeklagte soll mit dem Stiefvater auch Bilder von dem Missbrauch in Ueckermünde per Handy ausgetauscht haben. Im Hauptprozess in Münster war der 28-jährige Stiefvater als Hauptbeschuldigter in dem Tatkomplex im Juli 2021 zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Dies Urteil ist noch nicht rechtskräftig.