Lärm in Neubrandenburg

Verbote für Alkohol und Musik am Tollensesee stoßen auf Kritik

Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Mit einer neuen Stadtverordnung sollen die Spielregeln festgelegt werden. Insbesondere zwei Orte sind dabei in den Fokus gerückt. Für den Aufenthalt am Belvedere und Brodaer Strand rücken härtere Bandagen ins Blickfeld.
Veröffentlicht:23.02.2021, 17:10

Von:
  • Paulina Jasmer
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In der Diskussion rund um die neue Stadtverordnung, die sich Neubrandenburg geben muss – die alte läuft nach 20 Jahren regulär aus –, sind am Montagabend während des Ausschusses für Umwelt, Ordnung und Sicherheit einige kritische Stimmen laut geworden.

Der Entwurf beinhaltet mehrere Paragrafen, in denen auf die Spielregeln für und in der Stadt verwiesen wird. Allgemein gesprochen: Es geht um „Respekt und Anstand“, wie einige Ausschussmitglieder zusammenfassten. Kein Wildpinkeln, keine Wände beschmieren, kein Müll unsachgemäß entsorgen und niemanden so stören, dass dieser sich belästigt fühlt. Gerade letzteres war in den vergangenen Monaten zahlreichen Einwohner von Broda-Dorf sauer aufgestoßen.

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Festgelegte Uhrzeiten für Polizei besser kontrollierbar

So berichteten sie von ausschweifenden und ausufernden Partys am Brodaer Strand und am Belvedere. Die Anwohner fühlten sich massiv gestört (der Nordkurier berichtete). Gerade diese Beschwerden sind laut Ordnungsamtsleiter Jörg Schmiedel nun konkret zum Anlass genommen worden, die Stadtverordnung zu diesen Punkten und Plätzen zu aktualisieren. So heißt es beispielsweise, dass am Belvedere von 20 bis 6 Uhr Musik- und Alkoholverbot herrscht. Am Brodaer Strand soll dies in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gelten. In punkto Musik ist die elektronisch verstärkte Musik gemeint. Gerade mit diesen absoluten Zeitangaben hatte Ausschussmitglied Rainer Kirchhefer (Bündnis ‘90/Die Grünen) durchaus Bauchschmerzen. In seiner Wahrnehmung habe das so geklungen, als sei jegliche Musik verboten, auch leise abgespielte.

Doch vielmehr ginge es um die elektronisch verstärkte Musik, wie Jörg Schmiedel und Vize-Oberbürgermeister Peter Modemann verdeutlichten. Durch festgelegte Uhrzeiten sei unzulässiger Lärm besser kontrollierbar für die Polizei, wie Peter Modemann hinzufügte. „Wir hatten auch über andere Plätze in der Stadt diesbezüglich diskutiert, aber wir müssen nicht überall Verbote machen“, gab der Vize-OB andere und auch weiterführende Gedankengänge wieder. SPD-Mann Robert Northoff fragte sich, warum denn fürs Belvedere andere Zeiten gelten als für den Brodaer Strand. „Ist das Belvedere gefährlicher als der Strand?“, fragte er. Jörg Schmiedel verwies darauf, dass das Denkmal geschützt werden müsse und dass daraus die 20-Uhr-Zeit resultiere.

Rainer Kirchhefer bewertete diese genannten Uhrzeiten darüber hinaus nur von Sonntag bis Donnerstag als realistisch. Er plädierte für eine Verlängerung am Freitag und Samstag bis beispielsweise 23 Uhr. „Der Bürger hat einen Anspruch auf Nachtruhe ab 22 Uhr“, argumentierte Jörg Schmiedel. Oftmals sei es in der Vergangenheit so gewesen, dass ab 22 Uhr gar noch einmal ordentlich aufgedreht worden sei. Hier gelte es nun, „Zähne zu zeigen“. Es könne nicht im Sinn der Anwohner sein, sich zu unzumutbaren Zeiten Lärm gefallen zu lassen, unterstrich auch Peter Modemann. „Wir können die Bürger nicht im Regen stehen lassen.“

Innenministerium muss Verordnung erst genehmigen

Letztlich unterstützten die Ausschussmitglieder weitestgehend den Entwurf mit seinen jetzigen Inhalten. Juristische Finessen in der Formulierung würden nochmals geprüft, hieß es von Jörg Schmiedel. Gleiches gelte auch für die aufgeführten Uhrzeiten. Auch die würden nochmals einer Überprüfung unterzogen. Doch allein die Ausschussmitglieder haben nicht die Befugnis, diese Stadtverordnung zu erlassen. „Wir können nur beraten“, machte der Ordnungsamtsleiter deutlich. Das Schweriner Innenministerium müsse die Verordnung erst genehmigen, ehe sie in Kraft treten könne.