Vor Colosseum Polizisten angegriffen – Haftstrafe
Neubrandenburg / Lesedauer: 2 min

Winfried Wagner
Knapp zwei Jahre nach mehreren Körperverletzungen in Neubrandenburg und einem Angriff gegen einen Polizisten an der Diskothek Colosseum hat der Täter die Vorwürfe gestanden – und dafür in der Berufung am Landgericht Neubrandenburg eine etwas mildere Haftstrafe bekommen.
Angeklagter sitzt wegen anderer Taten schon in Haft
Der 25–jährige Mann aus Syrien, der seit 2015 in Deutschland lebt, musste sich am Mittwoch in dem Berufungsprozess verantworten. Es ging um eine ganze Serie von Delikten: Körperverletzung, Angriff auf Polizeibeamte, Trunkenheit im Verkehr, Bedrohung und Beleidigung. Insgesamt hat der junge Mann schon zehn Eintragungen im Strafregister erlangt.
Der 25-Jährige wurde in Fußfesseln vorgeführt. Er sitzt wegen anderer Strafen, bei denen die Bewährung widerrufen wurde, bereits seit August 2021 in Haft. Der Mann hatte im Sommer 2021 für etliche Schlagzeilen in Neubrandenburg gesorgt. So schlug er einen unbeteiligten Radfahrer, der vom Datzeberg kam. Später bedrohte er denselben Mann noch mit einem Messer.
Trotz Hausverbot vor Colosseum gestanden
Wenige Tage später fiel der 25–Jährige dem Sicherheitspersonal am Colosseum auf, weil er mit einem Messer vor dem Vergnügungspalast stand, obwohl er dort Hausverbot hatte. Als Polizisten gerufen wurden und diese ihn zur Ordnung ermahnten, hatte er einen Beamten provoziert und ihm gegen das Bein getreten. Nachdem er festgesetzt wurde, beschimpfte er den Beamten als „Nazi“ und drohte ihm „Ich finde Dich und mach Dich fertig“.
Am 16. August beschwerte sich ein Nachbar über sehr laute Musik in der Wohnung, im Stadtgebiet Reitbahnweg in der sich der 25–Jährige aufhielt. Daraufhin schlug der Zuwanderer dem Mann einfach mehrfach gegen den Kopf.
Angeklagter muss wohl bis 2025 hinter Gittern bleiben
Für all das war er im Juni 2022 vom Amtsgericht Neubrandenburg nach vier aufwendigen Prozesstagen zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden. Dagegen legte sein Anwalt Thomas Weichelt Berufung ein. Diese wurde am Mittwoch auf die Strafhöhe beschränkt.
Nun verhängte Richter Jochen Unterlöhner — angesichts des Geständnisses und der für Ausländer in einem fremden Land schwierigen Haftbedingungen — noch ein Jahr und zwei Monate Haft, nach nur 30 Minuten Verhandlung. Damit muss der 25–Jährige, der 2022 auch Vater wurde, trotzdem noch bis Anfang 2025 hinter Gittern bleiben.
Eine Bewährung kam nicht infrage. Das Urteil der Berufungskammer ist auch bereits rechtskräftig — beide Seiten erkannten den Schuldspruch im Saal noch an. „Ich habe mich verändert“, sagte der Verurteilte und wies auf sein Kleinkind hin. Er sei Schweißer und wolle „raus und meine Familie ernähren."