Autokorso-Demo
Warum Maskenpflicht im eigenen Auto?
Neubrandenburg / Lesedauer: 3 min

Tim Prahle
Die 200 Teilnehmer der Neubrandenburger Autokorsos mussten am Sonnabend im eigenen Fahrzeug eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, weil ihre Aktion eine Versammlung war. Die Kritiker der ihrer Meinung nach überzogenen Coronamaßnahmen und der Maskenpflicht sahen sich umgehend in ihrem Protest bestärkt, ihre Gegner lachten sich möglicherweise heimlich ins Fäustchen.
Maskenpflicht für Versammlungen – unter Himmel
Der Landkreis handelte mit seiner Auflage jedoch korrekt. Die Corona-Landesverordnung sieht für Versammlungen unter freiem Himmel die Maskenpflicht zwingend vor, die Polizei kontrollierte auch entsprechend streng und nahm sechs Ordnungswidrigkeitsanzeigen auf.
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Das überraschte den Versammlungsleiter auch deswegen, weil diese Auflage bei vergleichbaren Autokorsos in Rostock nicht galt, wie er auch auf Nachfrage sagte. Sein Vorwurf: „Man möchte uns das hier um jeden Preis erschweren."
Die Stadt Rostock dementiert diese Behauptung jedoch auf Nordkurier-Anfrage. „Alle Versammlungen werden nach der jeweils gültigen Corona LVO M-V durch die Versammlungsbehörde beschieden“, schreibt die Verwaltung der Hansestadt. Die Mund-Nasenbedeckung sei bei allen Versammlungen verpflichtend „so natürlich auch Autokorso-Versammlungen“, heißt es weiter.
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Keine Ausnahmen vorgesehen
Und auch wenn die Teilnehmer des Autokorsos so während der Versammlung strenger behandelt wurden als im Alltag, blieb der Versammlungsbehörde keine Möglichkeit, von der Regel abzuweichen. Die zuständige Behörde könne also weitergehende Einschränkungen, jedoch keine Ausnahmen benennen, teilt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit Verweis auf den Paragraf 13 der Corona-Verordnung des Landes mit. „Ausnahmetatbestände sind nach der Verordnung nicht vorgesehen.“
Andere Bundesländer sind bei ihren Regelungen zu Demonstrationen differenzierter. So heißt es in der Berliner Corona-Verordnung „Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (...) gilt nicht für Teilnehmende an Versammlungen unter freiem Himmel, die als Aufzug unter ausschließlicher Nutzung von Kraftfahrzeugen durchgeführt werden.“
Wäre ein solcher Passus schon aus praxisfreundlichen Gründen nicht auch in Mecklenburg-Vorpommern möglich? Eher nicht, heißt es aus der Staatskanzlei in Schwerin. „Im Moment sind keine Änderungen geplant“, teilte Sprecher Andreas Timm mit. Die zwischen der Landesregierung, den Kommunen, der Wirtschaft, den Gewerkschaften und den Sozialverbänden auf den sogenannten MV-Gipfeln beratene und anschließend vom Kabinett beschlossene Verordnung gilt noch bis zum 14. Februar.
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Verkehrsbehinderung stört Anwohner
In der Vier-Tore-Stadt treibt derweil eine andere Folge der Autokorsos die Menschen um. Am Sonnabend führten sie durch mehrere Neubrandenburger Stadtviertel und sorgten dort zeitweise für Verkehrsbeeinträchtigungen. So etwa auf dem Datzeberg. Das führte dazu, dass etwa für Fahrzeuge von ambulanten Pflegediensten für eine gewisse Zeit nichts mehr ging. „Die kamen einfach nicht ran“, beschwerte sich der Ehemann einer Pflegebedürftigen aus dem Stadtviertel. „Meine Frau konnte nicht versorgt werden und viele andere auch nicht“, ärgerte sich der Datzeberger, der nun fürchtet, es könnte weitere solcher Auto-Demonstrationen geben.